04.05.2018 - Landeshauptstadt Magdeburg
Bietergemeinschaft Strabag/ Züblin darf Ersatzneubau Strombrückenzug nicht bauenSachstand Vergabeverfahren/Landeshauptstadt prüft Konsequenzen
Der Auftrag zum Ersatzneubau des Strombrückenzuges darf nicht an die Bietergemeinschaft Strabag/ Züblin gehen. Das hat die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt am 30. April 2018 entschieden. Dem war ein Vergabenachprüfungsantrag vorangegangen, den eine Bietergemeinschaft rund um den Baukonzern Hochtief eingereicht hatte. Mit dem Antrag wollte die Bietergemeinschaft Hochtief erreichen, dass der Auftrag nicht an ein Konsortium rund um die Bietergemeinschaft Strabag/ Züblin erteilt wird. Die Stadtverwaltung prüft derzeit, welche Konsequenzen der Beschluss auf das Vergabeverfahren hat.
„In seinem Beschluss bescheinigt das Bundeskartellamt der Landeshauptstadt Magdeburg, eine gute Ausschreibung auf den Markt gebracht zu haben“, so Dr. Dieter Scheidemann, der für die Baumaßnahme zuständige Beigeordnete. Die Forderungen und Vorgaben der Landeshauptstadt seien maßvoll und nachvollziehbar gewesen, so das Bundeskartellamt. Dies sei aus wettbewerblicher Sicht zu begrüßen, da ein größerer Bieterkreis durch das Vergabeverfahren angesprochen worden ist, was einen breiten Wettbewerb ermöglicht habe.
Allerdings hat sich im Rahmen der Tiefenprüfung der für den Auftrag vorgeschlagenen Bietergemeinschaft durch die Vergabekammer herausgestellt, dass die Bietergemeinschaft unzulängliche Angaben zu den von ihr in der Vergangenheit bereits erbrachten Leistungen gemacht hat. Deswegen hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass der Auftrag nicht an die von der Stadt vorgesehene Bietergemeinschaft gehen darf.
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