Die Einführung und Verpflichtung von Dr. Sven Schoeller in das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel ist der einzige Tagesordnungspunkt der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 21. Juli, ab 18 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverordneten im Rathaus.
108.000 Stimmen an zwei Wahlsonntagen sind ausgezählt, die Wahllokale waren insgesamt 20 Stunden geöffnet, das Briefwahlbüro sogar 301 Stunden. Zeit, sich bei über 2.200 Wahlhelfenden zu bedanken, die die beiden Wahlgänge zum Oberbürgermeister der Stadt Kassel überhaupt erst möglich gemacht haben.
Der Wahlausschuss unter Vorsitz der Wahlleiterin Anja Morell hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 29. März, das amtliche Endergebnis zur Oberbürgermeister-Stichwahl vom 26. März festgestellt.
Nach der Auszählung aller Stimmzettel liegt nun das vorläufige Endergebnis auf der Basis der Schnellmeldungen der Wahlvorstände für die Stichwahl des Oberbürgermeisters in Kassel vor.
Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Stichwahl des Oberbürgermeisters in Kassel am kommenden Sonntag, 26. März, teilnehmen. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es vor allem wichtig ist, dass man sich auf Aufforderung mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.
24.281 Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl in Kassel automatisch zugesandt.
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist ab Donnerstag, 16. März, bis Freitag, 24. März, erneut geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Personen haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 26. März, stattfindende Stichwahl zum Oberbürgermeister sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen.
Der Wahlausschuss unter Vorsitz der Wahlleiterin Anja Morell hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 15. März , folgendes amtliche Endergebnis festgestellt.
Geselle tritt nicht zur Stichwahl gegen Dr. Schoeller an
Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters (OB-Wahl) am kommenden Sonntag, 12. März, teilnehmen. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es vor allem wichtig ist, dass man sich mit seinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.
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