Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte an der Landtagswahl am 8. Oktober teilnehmen. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass es vor allem wichtig ist, dass man sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und im Wählerverzeichnis eingetragen ist beziehungsweise einen Wahlschein vorlegen kann.
Wer bei der anstehenden Landtagswahl am Sonntag, 8. Oktober, nicht in einem Wahllokal wählen und deshalb Briefwahl beantragen möchte, sollte einige Fristen beachten.
Die Wahlbenachrichtigungen für die am 8. Oktober 2023 stattfindende Landtagswahl sind verschickt. In Einzelfällen kann es aber dazu kommen, dass die Briefe aus unterschiedlichen Gründen bei einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht angekommen sind.
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses hat ab Montag, 28. August, geöffnet. Alle in Kassel wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, ihre Stimme für die am Sonntag, 8. Oktober, stattfindende Landtagswahl sofort abzugeben oder die Briefwahlunterlagen abzuholen.
Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 3 (Kassel-Stadt I) und 4 (Kassel-Stadt II) hat in seiner heutigen Sitzung im Rathaus über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. Oktober entschieden. Für beide Wahlkreise wurden jeweils zehn Kreiswahlvorschläge eingereicht.
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