15. November 2019
Herten -
Die Hertener Stadtwerke ermitteln in den kommenden Wochen den Verbrauch für die nächste Jahresverbrauchsrechnung. Ab Montag, 25. November 2019, sind die Ableser montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr im Stadtgebiet unterwegs, um den Verbrauch an den Strom-, Gas- und Wasserzählern zu erfassen. Bereits eine Woche früher (am 18. November) startet die Ablesung der Fernwärmezähler.
Die Hertener Stadtwerke haben die Dienstleistungsfirma ELTEL (U-SERV) aus Gelsenkirchen mit der Datenerfassung der Strom-, Gas- und Wasserzähler beauftragt. Es werden hierbei alle Zähler im Hertener Netzgebiet abgelesen. Die Ablesung betrifft demnach alle Haushalte, die an das Netz der Hertener Stadtwerke angeschlossen sind. Die Ablesung der Fernwärmezähler wird von einem Mitarbeiter der Hertener Stadtwerke durchgeführt.
Alle Kunden werden gebeten, den Ablesern den Zugang zu den Zählern zu ermöglichen und gegebenenfalls Hunde für den Zeitraum der Ablesung zurückzuhalten. Bitte beachten: Die Ableser führen einen Dienstausweis mit sich, mit dem sie sich jederzeit als Dienstleister der Hertener Stadtwerke ausweisen können.
Der Ablauf der Ablesung in Herten ist einfach: Wird ein Kunde nicht direkt angetroffen, hinterlässt der Ableser eine Terminkarte. Mit dieser Karte kündigt er den nächsten Ablesetermin an. Ist beim neuen Termin ebenfalls niemand anzutreffen, hinterlässt der Ableser eine Selbstablesekarte. Mit dieser Karte können die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser auf dem Postweg an die Ablesefirma übermittelt werden.
Natürlich steht auch in diesem Jahr die bequeme Online-Eingabe zur Verfügung. Über die Homepage www.hertener-stadtwerke.de können Kunden ihre Zählerstände eintragen. Hierfür benötigen sie ihre Kundennummer und eine spezielle PIN-Nummer. Beide Angaben sind nur der hinterlegten Selbstablesekarte zu entnehmen.
Die Ablesung der Fernwärmezähler erfolgt separat von den Strom-, Gas- und Wasserzählerablesungen, da die Fernwärme-Hausanschlüsse vielfach verschlossen sind und zusätzliche technische Details abgelesen werden müssen. Auch hier gilt: Sollte ein Kunde nicht direkt angetroffen werden, wird eine spezielle Fernwärmeablesekarte hinterlegt. Die Wasserzähler in Schächten müssen aus Sicherheitsgründen von Gelsenwasser abgelesen werden.
Die Zählerstände müssen bis spätestens 6. Januar 2020 bei den Stadtwerken eintreffen, um bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt zu werden.
Strom- und Gaskunden im Kreis Recklinghausen - außerhalb des Hertener Netzes - bekommen ab 7. Dezember 2019 eine Selbstablesekarte direkt auf dem Postweg zugestellt und können ihre Zählerdaten bis zum 3. Januar 2020 postalisch oder online übermitteln.
Fragen zur Ablesung beantworten die Mitarbeiter der Hertener Stadtwerke telefonisch unter der Rufnummer 02366/307-123 (montags bis freitags 8-17 Uhr) und natürlich auch persönlich im Kundenzentrum (Jakobstr. 6). Informationen zum Datenschutz sind unter www.hertener-stadtwerke.de/datenschutzhinweise zu finden.