Meldungsdatum: 11.11.2020

Landkreis Peine warnt vor Geflügelpest und empfiehlt vorbeugende Schutzmaßnahmen

Seitdem in Norddeutschland seit Ende Oktober 2020 erste Fälle des HPAI H5-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen und bereits über 1000 verendete Wildvögel an deutschen Küsten vorgefunden wurden, ist die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die Einschleppung in Geflügelbestände sehr hoch. In Schleswig–Holstein wurde bereits eine landesweite Aufstallungspflicht für Freilandgeflügel verhängt.

Der Landkreis Peine appelliert deshalb an alle Geflügelhalter – sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter und Halter von Kleinstbeständen - sich rechtzeitig mit der Situation auseinanderzusetzen und umgehend vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Geflügelpest ist für den Menschen ungefährlich, bei Tieren aber hochansteckend und tödlich.

„Da der Vogelzug bereits in vollem Gange ist, besteht ein hohes Risiko, dass erkrankte Wildvögel aus betroffenen Gebieten beim Weiterzug die Krankheit in bisher nicht betroffene Gebiete einschleppen. Das Tückische dabei ist, dass Wildvögel auch unerkannt erkranken, und so das Virus verbreiten können“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Insbesondere durch direkten Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel, aber auch durch indirekten Kontakt (Virusverschleppung über Schuhe und Kleidung, Futtermittel oder Einstreu, die mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sind) besteht das Risiko, dass sich auch Hausgeflügel mit dem Virus infiziert.

In jeder Geflügelhaltung kommt es daher jetzt besonders auf die Einhaltung der (ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen) Biosicherheitsmaßnahmen an. „Wenn Geflügel weiter im Freien gehalten werden soll, ist unbedingt auf den Schutz des Geflügelbestandes vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu achten. Dazu gehören insbesondere Futterstellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, eine geschützte Lagerung von Futter und Einstreu sowie das Tränken mit Leitungswasser, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser“, zählt der Kreissprecher auf.

Weiterhin sollten der Stall oder der Auslauf nur in betriebseigener Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten sowie auf das Händewaschen, das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden, wenn diese zwischen unterschiedlichen Haltungseinrichtungen eingesetzt werden.

Eine weitere Schutzmaßnahme wäre die freiwillige Aufstallung freilaufenden Geflügels. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem Ausläufe etwa durch engmaschiges Drahtgeflecht nach allen Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt werden. Diese Schutzvorrichtung muss dabei auch nach oben durch Planen oder Dächer gegen Koteintrag von Wildvögeln geschützt sein.

„Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, ist ab jetzt auch jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels zu rechnen. Wenn die empfohlenen, vorbeugenden Schutzmaßnahmen wie feste Unterstände dann bereits umgesetzt sind, können die kommerziellen und hobbymäßigen Geflügelhalter im Falle des Falles sehr schnell reagieren“, berichtet Laaß. Bei der reinen Stallhaltung von Geflügel, das vorher im Freiland gehalten wurde, liege es in der Verantwortung des jeweiligen Tierhalters, seine Tiere auch im Stall artgerecht zu halten: Insbesondere ausreichend Licht, gute Luftzufuhr und ausreichend Platz seien wichtig, um eine tierschutzgerechte Haltung zu gewähren.

In der momentanen Situation sind laufenden Monitoringuntersuchungen von verendeten empfänglichen Wildvögeln noch wichtiger. Krankes oder verendetes Wassergeflügel wie Enten, Gänse und Schwäne, aber auch Greifvögel sollen auf das Geflügelpestvirus untersucht werden.

Wer tote Wasservögel oder Greifvögel findet, wird gebeten, dies umgehend beim Fachdienst Veterinärwesen (lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de oder telefonisch unter 05171/401-6023) zu melden.

„Ganz wichtig ist auch, vermehrte Todesfälle und unklare Krankheitsfälle im eigenen Geflügelbestand durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine veterinärmedizinische Untersuchung durch den jeweiligen Hoftierarzt vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen“, so Fabian Laaß. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, müsse dies schnellstens nachgeholt werden.

Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Viren ausgelöst wird. Unterschieden wird zwischen der hochansteckenden und einer weniger ansteckenden Form. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln bezeichnet. Die Geflügelpest kann hohe Verluste verursachen, wenn sie in Nutztierbestände eingeschleppt wird.

Wassergeflügel bildet ein natürliches Reservoir für die Viren, insbesondere für wenig krankheitserregende (niedrig pathogene) Influenzaviren. Diese können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie etwa Hühnern und Puten zur hoch pathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage.

Hintergrundinformation zur „aviären Influenza“ sind auf der Seite Tierseucheninfo des LAVES zu finden:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest-massnahmen-tierhalter.html

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest2016.html

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/haeufig-gestellte-fragen-zur-gefluegelpest-148904.html

Pressekontakt: Fabian Laaß