Meldungsdatum: 10.12.2020
In Absprache mit den zuständigen Behörden der Stadt Hamm finden aktuell Planungen zur Durchführung einer im nächsten Jahr beginnenden Baumaßnahme statt. Bis zum Baubeginn muss die Zufahrt zur Gartenstraße aus Richtung des Hohen Weges gesperrt bleiben. Der Lippeverband bittet um Verständnis. Eine Umleitung ist über die Heessener Dorfstraße und die Amtsstraße geregelt.
Nachdem es in der vergangenen Woche zu einem Tagesbruch in der Gartenstraße gekommen war, hat der Lippeverband die Fahrbahn zur Vermeidung weiterer Einbrüche durch die Verlegung von Stahlplatten provisorisch gesichert. Somit können Anlieger auch weiterhin die angrenzenden Grundstücke erreichen.
Der genaue Beginn der Maßnahme im kommenden Jahr und die damit zusammenhängenden Verkehrsregelungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Hamm
Der Lippeverband und die Stadtentwässerung Hamm als Abteilung des Lippeverbandes betreiben in Hamm 9 Kläranlagen, 87 Pumpwerke, 143 Sonderbauwerke wie Hochwasser- oder Regenrückhaltebecken und 787,6 Kilometer Kanäle. Außerdem unterhalten der Verband und die Stadtentwässerung in Hamm rund 46,9 Kilometer Wasserläufe, wovon rund 24,8 Kilometer zur Lippe zählen.
Lippeverband
Der Lippeverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen, das effizient Aufgaben für das Gemeinwohl mit modernen Managementmethoden nachhaltig erbringt und als Leitidee des eigenen Handelns das Genossenschaftsprinzip lebt.
Seine Aufgaben sind in erster Linie die Abwasserentsorgung und -reinigung, Hochwasserschutz durch Deiche und Pumpwerke und die Gewässerunterhaltung und -entwicklung. Dazu gehört auch die ökologische Verbesserung technisch ausgebauter Nebenläufe. Darüber hinaus kümmert sich der Lippeverband in enger Abstimmung mit dem Land NRW um die Renaturierung der Lippe. Dem Lippeverband gehören zurzeit 155 Kommunen und Unternehmen als Mitglieder an, die mit ihren Beiträgen die Verbandsaufgaben finanzieren. www.eglv.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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