Meldungsdatum: 11.02.2022

Karneval: Stadt richtet Brauchtumszonen ein

Damit der Karneval nicht erneut coronabedingt komplett ausfallen muss, sondern das Feiern unter Auflagen, klaren Regelungen und mit einem entsprechend erhöhten Schutzniveau möglich ist, wird die Stadt über die tollen Tage Brauchtumszonen einrichten. Diese werden in Stadtteilen eingerichtet, wo durch bzw. mit Beteiligung der Karnevalsvereine Veranstaltungen angemeldet worden sind. Innerhalb der Brauchtumszonen gilt im Freien die 2G+-Regelung, wobei geboosterte Personen keinen zusätzlichen negativen Testnachweis benötigen. Umzüge sind innerhalb der Brauchtumszonen nicht möglich; auch außerhalb werden Umzüge untersagt. Innerhalb der Brauchtumszonen wird ein Glasverbot ausgesprochen; die bereits per Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht in den Fußgängerzonen bleibt parallel bestehen. 

Folgende Brauchtumszonen werden eingerichtet:

Opladen: Fußgängerzone und Marktplatz – Zeitraum 24.02.2022 – 01.03.2022, jeweils von 10.00 bis 20.00 Uhr; 26.02.: 10.00 bis 24.00 Uhr

Schlebusch: Fußgängerzone, Marktplatz, Arkadenplatz, Bereich um die Kirche St. Andreas – Zeitraum 25.02.2022 - 01.03.2022, jeweils von 10.00 bis 20.00 Uhr

Rheindorf: Bereich Pützdelle und Wupperstraße – Zeitraum 26.02.2022 von 10.00 Uhr – 16.00 Uhr 

In Schlebusch wird der Zugang zu Lindenplatz, Arkadenplatz und zur Fußgängerzone sowie der Bereich um St. Andreas an Weiberfastnacht, 24.02.2022, erheblich eingeschränkt, um Menschenansammlungen zu unterbinden. Anwohner und Passanten sind davon ausgenommen, der normale Zugang zu Geschäften ist gewährleistet.  

Die Einrichtung der Brauchtumszonen mit der jeweiligen Geltungsdauer, den geltenden Auflagen sowie weitere Regelungen für das Stadtgebiet werden per Allgemeinverfügung definiert. Die Brauchtumszonen werden zudem entsprechend ausgeschildert. Der KOD wird die Einhaltung der Regeln während der Karnevalstage verstärkt kontrollieren.

Kontrolliert werden auch Kneipen und Gastronomiebetriebe. Für diese gilt im gesamten Stadtgebiet die 2G+-Regel dann auch für Geboosterte, wenn in den Räumlichkeiten Brauchtumsveranstaltungen stattfinden. Dann gilt dort keine Maskenpflicht. In den gastronomischen Einrichtungen, die sich auf das reine Speisen- und Getränkeangebot beschränken, müssen geboosterte Personen keinen Test nachweisen. In diesen Einrichtungen gilt eine Befreiung von der Maskenpflicht nur an den festen Steh- und Sitzplätzen. 

Oberbürgermeister Uwe Richrath plädiert an Karneval für Solidarität und Eigenverantwortlichkeit: „Karneval ist Teil unserer rheinischen Seele. Wir können ihn nicht verbieten. Daher ist es unsere Aufgabe, einen Weg zu finden, der uns trotz Corona gut durch die tollen Tage bringt. Die Vereine sind dabei vorangegangen und reagieren seit Start der Session mit Augenmerk auf die pandemische Situation. Kurz vor Beginn des Straßenkarnevals haben sie nun Formate entwickelt, die verantwortungsvoll närrisches Treiben zulassen. Sie unterstützen wir jetzt darin, coronakonforme Veranstaltungen durchzuführen. Mit Brauchtumszonen, in denen Feiern mit klaren Regeln möglich ist. Ich appelliere an alle Jecken: Feiern ja – aber mit Vorsicht und Augenmaß!“