Meldungsdatum: 20.12.2022
Zum 1. Januar 2023 werden die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht. Diese Leistungen dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („neu: Bürgergeld“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt. Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2023 automatisch bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.
Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Zudem spiegelt sie neuerdings die zu erwartende regelbedarfsrelevante Preisentwicklung zeitnaher und damit wirksamer wieder.
Die neuen Regelbedarfssätze im Überblick:
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
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