Meldungsdatum: 22.09.2023
Allerdings dürfen die Blätter nicht in die Straßenrinnen gefegt werden. Das kann zur Verstopfung der Gullys führen und ist nach der Straßenreinigungssatzung nicht erlaubt. Doch wohin nun mit dem gesammelten Laub?
Für die Entsorgung des Laubs gibt es mehrere Möglichkeiten: Laub aus dem eigenen Garten und auch städtisches Laub kann einfach und umweltschonend über den Komposthaufen im eigenen Garten oder über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen – bis zu einem Kubikmeter – nehmen die Mitarbeitenden des ZBH am Wertstoffhof unentgeltlich entgegen.
Zudem bietet der ZBH weitere Entsorgungsmöglichkeiten an: Ab Freitag, 29. September, stellt der ZBH 227 Laubcontainer auf. Befüllt werden dürfen die mit dem Hinweis „Nur für Laub“ gekennzeichneten Behälter ausschließlich mit Laub der städtischen Bäume im Stadtgebiet Hertens. Nicht hinein gehören verunreinigtes Laub und andere Grünabfälle. Die Festlegung der Standorte orientiert sich an der Anzahl und Art der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen.
In Abhängigkeit von Witterung und Laubmenge werden die Laubcontainer regelmäßig geleert, jedoch nur, wenn diese auch korrekt befüllt wurden. „Bei mehrfacher Fehlbefüllung behalten wir uns auch das Recht vor, den Container ersatzlos vom Standort abzuziehen“, erläutert Thomas Ortwein, Mitarbeiter des ZBH. Besonders stolz ist er auf die mittlerweile stark angestiegene Anzahl der Laubbehälter. „Wir haben jetzt 58 Prozent mehr Behälter als noch vor zehn Jahren, die wir den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen können. Und im Vergleich zum Vorjahr können wir sogar noch mal 8 Prozent mehr Behältnisse zur Verfügung stellen“, weiß er zu berichten.
Doch dieser verbesserte Service ist auch mit einem hohen Aufwand für den ZBH verbunden. Denn die Mitarbeitenden leeren die Behältnisse neben dem eigentlichen Tagesgeschäft. Daher wirbt der ZBH um Verständnis, wenn die Leerungen nicht überall zeitgleich im Stadtgebiet stattfinden können und es an der einen oder anderen Stelle zu Wartezeiten bis zur Leerung kommen kann.
Ab Dienstag, 26. September, können sich Bürgerinnen und Bürger kostenfrei Laubsäcke abholen. Diese sind an folgenden Stellen erhältlich:
- Zentrale des ZBH Herten, Zum Bauhof 5, 45701 Herten
- Rathausinformation, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten
Die Laubsäcke werden auch an den Abfallsammelfahrzeugen bzw. Kehrmaschinen an Hertenerinnen und Hertener ausgegeben. Auch bei den Laubsäcken gilt, dass nur die Blätter der städtischen Bäume hineindürfen. Die gefüllten Laubsäcke werden voraussichtlich Anfang Dezember eingesammelt. Der Termin wird unter anderem auf der Homepage www.zbh-herten.de bekannt gegeben.
Die Laubsäcke sind bis zur Sammlung auf dem eigenen Grundstück zu lagern, da das Ablegen der Säcke auf den Gehwegen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist. Das Ablagern der Laubsäcke auf Gehwegen stellt eine sogenannte „wilde Abfallablagerung“ dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wenn man bedenkt, welche Unfallgefahr von einem vom „Winde verwehten“ Laubsack auf Fahrbahnen und Gehwegen ausgeht, wird sicherlich klar, warum dieses Vergehen stark geahndet wird.
Laubsammlerinnen und -sammler haben aber auch jederzeit die Möglichkeit, die gefüllten Säcke am Recyclinghof des ZBH abzugeben.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de
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