Meldungsdatum: 23.11.2023
Kann ein Kind aufgrund einer akuten Krisensituation nicht in seiner Herkunftsfamilie bleiben oder können sich Eltern krankheitsbedingt nicht selbst kümmern, wird es durch das Jugendamt in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Die Bereitschaftspflege ist eine spezielle Form der Vollzeitpflege nach §§27,33 SGB VIII und dient der kurzfristigen Unterbringung von Kindern.
Die Kinder verbleiben für eine begrenzte Zeit in der Bereitschaftspflegefamilie. Das können, je nach Einzelfall, einige Wochen, manchmal auch einige Monate sein. In dieser Zeit klärt das Jugendamt mit allen Beteiligten, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder dauerhaft ein anderer Lebensmittelpunkt gefunden werden muss.
Für die Tätigkeit ist es wichtig, dass Bewerberinnen und Bewerber Spaß und Erfahrung am Zusammenleben mit Kindern haben, herzlich, empathisch, belastbar, geduldig, tolerant und flexibel sind, Grenzen setzen und Grenzen respektieren können. Voraussetzung ist auch, dass die Hauptpflegeperson nicht berufstätig ist.
Unterstützung bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit erhalten die Bereitschaftspflegefamilien durch eine intensive, fachlich fundierte Vorbereitung durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes und eine Begleitung während der gesamten Dauer der Bereitschaftspflegezeit. Die Sicherstellung des finanziellen Unterhalts für das Kind und die Aufwandsentschädigung für die Pflegepersonen wird durch das Jugendamt gewährleistet.
Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes der Stadt Haltern am See beraten Interessierte gerne ausführlich zu dem Thema. Sie sind unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zu erreichen:
Frau Angelika Baumeister, 02364 933-254, angelika.baumeister@haltern.de
Frau Julia Bürgel, 02364 933-234, julia.buergel@haltern.de
Frau Franziska Huth, 02364 933-341, franziska.huth@haltern.de
Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See
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