Nr. 54 Kreis Steinfurt, 16. Februar 2024

Gesundheitsamt des Kreises informiert über Ringelröteln

Virusinfektion tritt aktuell häufig in Kitas und Schulen auf

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt verzeichnet seit Beginn dieses Jahres ein gehäuftes Auftreten von Ringelröteln-Infektionen in Kitas und Schulen. Die meist harmlos verlaufende Viruserkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. „Trotzdem informieren uns derzeit Kitas und Schulen über das gehäufte Auftreten von Ringelröteln in ihren Einrichtungen. Seit Anfang des Jahres haben uns bereits 40 Einrichtungen im Kreis eine Häufung von an Ringelröteln erkrankten Kindern gemeldet“, sagt Dr. Uta Sommer, Sachgebietsleiterin für Infektionsschutz und Medizinalaufsicht beim Kreis.

 

Ringelröteln werden vor allem im Spätwinter und bis zum Frühsommer durch das Parvovirus B19 ausgelöst und treten insbesondere bei Kindern im Vorschul- und Schulalter auf. Übertragen wird die Krankheit durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen sowie über kontaminierte Gegenstände wie Spielzeug oder Türklinken. „Auch über die Hände können die Viren weitergegeben werden“, ergänzt Dr. Sommer.

Ein bis zwei Wochen nach Kontakt besteht die Möglichkeit eines Ausbruchs der Infektion. Die meisten Infektionen im Kindesalter verlaufen jedoch ohne Krankheitszeichen. „Bei einigen Infizierten kann es zu einem fieberhaften Infekt oder zu einem schmetterlingsförmigen Ausschlag im Bereich des Gesichtes mit Rötung der Wangen unter Aussparung von Mund und Nase kommen“, beschreibt Siegfried Bergmann, Leiter des Gesundheitsamtes, den Verlauf einer Infektion, bei der auch ein ring- oder girlandenförmiger Ausschlag der Extremitäten möglich ist, der der Erkrankung ihren Namen gibt. Nach überstandener Erkrankung besteht ein lebenslanger Schutz.

 

Gefährdet sind jedoch Schwangere bis einschließlich der 20. Schwangerschaftswoche, die noch keine Ringelröteln-Infektion durchgemacht haben.

„Bei einer Infektion in der Schwangerschaft kann es möglicherweise zu einer Übertragung der Viren von der Mutter auf das ungeborene Kind kommen – unabhängig davon ob die Erkrankung mit oder ohne Krankheitszeichen erfolgt“, warnt Dr. Sommer.  Folgen können eine Blutarmut beim Ungeborenen bis hin zu einer Fehl- oder Totgeburt sein.

 

Sie empfiehlt Schwangeren mit unklarem oder fehlendem Schutz deshalb, im Falle des Auftretens von Ringelröteln entsprechende Einrichtungen zu meiden und Kontakt mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer behandelnden Ärztin aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Grundsätzlich sei es schwierig, sich vor Ringelröteln zu schützen, da die Ansteckungsgefahr am größten ist, bevor die ersten Krankheitszeichen auftreten. „Allgemeine Hygienemaßnahmen senken aber das Übertragungsrisiko“, betont die Sachgebietsleiterin. Hierzu gehören: regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, Händedesinfektion mit einem viruswirksamen Desinfektionsmittel, Vermeidung, sich mit ungewaschenen Händen ins Gesicht (v.a. Mund, Nase, Auge) zu fassen sowie Husten und Niesen in die Ellenbeuge.

 

Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt steht für weitere Beratung zur Verfügung. Informationen zum Krankheitsbild gibt es zudem im Internet auf den Seiten der Kinderärzte im Netz (www.kinderaerzte-im-netz.de). Informationen zum Infektionsschutz durch Hygiene hält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.infektionsschutz.de) bereit.