Nr. 122 Kreis Steinfurt, 12. April 2024
Kreis Steinfurt. Für den Bereich Klimafonds-Direktförderung hat der Kreisausschuss des Kreises Steinfurt bereits am 12. März erneut die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 Euro zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen beschlossen. Nach gut der Hälfte der Antragsfrist sind beim Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt (Stand 8. April) bereits über 350 Anträge auf Förderung eines Balkonkraftwerks sowie 15 Anträge von Vereinen eingegangen. Da für beide Förderbereiche jeweils 50.000 Euro zur Verfügung stehen, haben insbesondere weitere Anträge von Vereinen eine sehr hohe Chance auf Bewilligung.
Unterschreiten die bis zum 31. Mai 2024 eingegangenen Anträge die Fördersumme, erhalten Antragstellende, die einen fristgerechten, vollständigen und als förderfähig eingestuften Antrag gestellt haben, im Nachgang einen Förderbescheid. Sollten die bis zum 31. Mai 2024 beantragten Fördermittel die Fördersumme übersteigen, werden die Fördermittelempfänger per Zufallsverfahren ausgelost. Der Zeitpunkt der Antragsstellung spielt dabei keine Rolle.
Privatpersonen können sich eine Balkon-Photovoltaikanlage mit 100 Euro fördern lassen. Das Balkonkraftwerk muss dafür mindestens zwei Photovoltaikmodule umfassen. Vereine können eine Förderung für Klimaschutzprojekte von bis zu 1.000 Euro pro Projekt beantragen. Hierbei werden Projekte in fünf Bereichen gefördert:
Die Antragstellung ist bis zum 31.Mai 2024 möglich. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, zum Ablauf und die Möglichkeit zur Antragstellung sind online unter https://www.energieland2050.de/klimafonds/ zu finden. Bei Bedarf können die Antragsunterlagen auch in Papierform erfragt werden. Ansprechpartnerin beim Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Kreises Steinfurt ist Victoria Mersch (Telefon 02551/ 69 2142, E-Mail Victoria.Mersch@kreis-steinfurt.de).
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