Meldungsdatum: 10.09.2024
Am Lippspieker hat die Stadt schon vor einigen Wochen alle Voraussetzungen geschaffen, damit eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) dort errichtet werden kann. Das Land wird die ZUE am Lippspieker allerdings nur dann realisieren können, wenn Stadt und Politik der Kooperationsvereinbarung mit den angepassten Bedingungen zustimmen. Diese weicht in zwei Punkten von der damaligen Beschlussvorlage ab: Die Laufzeit der ZUE soll bis zu 10 Jahre betragen. Zudem sind die Ausgaben der Landesregierung für die Einrichtung gedeckelt. Da die tatsächlichen Kosten rund 2,6 Millionen Euro höher sind, soll die Differenz von der Stadt Haltern am See getragen werden.
„Die Anrechnung der in der ZUE untergebrachten Flüchtlinge auf die städtischen Zuweisungen wird dringend benötigt“, betonte Bürgermeister Andreas Stegemann im Ausschuss für Generationen und Soziales in der vergangenen Woche. Durch die Umsetzung einer ZUE fallen für die Stadt Haltern am See trotz Eigenbeteiligung deutlich geringe Ausgaben an, als wenn sie bis zu fünf eigene Unterkünfte für circa 12,5 Millionen Euro errichten und betreiben müsste. Außerdem müsse seitens der Stadt keine Infrastruktur wie Kindergarten- und Schulplätze, Hausmeister sowie Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt werden, wie es bei einer eigenen Unterbringung der Fall wäre. Sowohl die Kitas als auch die Schulen im Stadtgebiet seien bereits an der Belastungsgrenze.
Unabhängig von der Unterbringung in einer ZUE oder in eigenen Unterkünften bleibt die Zahl der in Haltern am See untergebrachten Geflüchteten gleich. Von den Standorten im Stadtgebiet, die für eigene Einrichtungen in Frage kommen könnten, würde keine so schnell zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Turnhallen wäre die Folge.
Wenn die Fachfirma für die Errichtung schnell beauftragt wird, könne die Zentrale Unterbringungseinrichtung noch zeitnah errichtet und teilweise in Betrieb genommen werden. Dies sei dringend erforderlich, um die Entwicklung eigener, städtischer Unterkünfte zu vermeiden. Über diese geänderten Umstände soll der Haupt- und Finanzausschuss in einer Sondersitzung am 17. September 2024 beraten und entscheiden.
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