Meldungsdatum: 26.09.2024
Junge Menschen, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen eine gesetzliche Vertretung, die ihre Interessen wahrnimmt und mit ihnen gemeinsam die weiteren Schritte ins Erwachsenwerden geht. Ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder kümmern sich gemeinsam mit dem Jugendamt um eine adäquate Unterbringung, schulische Angelegenheiten, die Gewährleistung der medizinischen Versorgung, die Regelung finanzieller Angelegenheiten und die Korrespondenz mit Ämtern.
Der große Vorteil einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist, dass die Vormünderinnen und Vormünder für nur ein einzelnes Kind oder einen Jugendlichen die gesetzliche Vertretung übernehmen und somit eine große zeitliche Ressource mitbringen können. Nach dem Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01. Januar 2023 soll die ehrenamtliche Vormundschaft nunmehr vorrangig eingesetzt werden.
Die Vormundschaften werden gerichtlich angeordnet. Der SkF im Ostvest e.V. bereitet die ehrenamtlichen Vormünderinnen und Vormünder auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vor und steht bei der Ausübung der Tätigkeit beratend zur Verfügung.
Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen passende ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder vermitteln zu können, lädt der SkF im Ostvest e.V. gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Haltern am See zu einer Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein. Hier werden die vormundschaftlichen Aufgaben und Eignungskriterien für ehrenamtliche Vormünderinnen und Vormünder und die damit einhergehenden Abläufe – von der Interessenbekundung über die Bestellung bis zur Begleitung durch den SkF im Ostvest e.V. – vorgestellt.
Die Informationsveranstaltung findet am 08. Oktober um 17 Uhr im Trigon, Weseler Straße 131 in 45721 Haltern am See, statt. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bei Anna Muth-Felchner (02364 9460313, E-Mail: ehrenamtliche@skf-ostvest.de) gebeten.
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