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Meldungsdatum: 13.12.2024

Gleichbleibende Beträge für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger

Keine Änderung der Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich zum 1. Januar 2025

Die Regelbedarfssätze im SGB-II- und SGB-XII-Bereich werden zum 1. Januar 2025 nicht geändert. Auf diese vom Bund bereits bekanntgegebene Festlegung weist der Kreis Borken hin. Die Regelbedarfssätze dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (das „Bürgergeld“), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und für die Hilfe zum Lebensunterhalt (die. „Sozialhilfe“). Darüber hinaus werden wie schon bisher für die Mehrheit der Betroffenen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung bewilligt.

Die Regelbedarfssätze im Überblick:

Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den „Jobcentern“ und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424


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Wappen des Kreises Borken

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