Meldungsdatum: 20.01.2025
Für das Bürgerbegehren „Bahnübergang Grünewaldstraße“ sind 15.686 gültige und 1.914 ungültige Unterschriften geleistet worden. Das erforderliche Quorum von mindestens 9.887 gültigen Unterschriften für das fristgerecht eingereichte Bürgerbegehren wurde somit erreicht.
Die Verwaltung wird nun eine Beschlussvorlage in den kommenden Verwaltungsausschuss am 11. Februar einbringen, um gemäß § 32 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen zu lassen. Ebenfalls gemäß § 32 Abs. 7 S. 4 NKomVG muss in Folge eines zulässigen Bürgerbegehrens innerhalb von drei Monaten ab der Feststellung ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Die Verwaltung wird dem Verwaltungsausschuss vorschlagen, den Termin auf den 11. Mai 2025 festzulegen. Der Rat kann den Bürgerentscheid abwenden, indem er zuvor vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet (§ 32 Abs. 7 S. 5 NKomVG).
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