Meldungsdatum: 28.01.2025
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder kostenlose Wahlhilfen als bewährte Unterstützung zur Verfügung. Dank Stimmzettelschablonen können sie damit ihre Stimme eigenständig und auch ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Darauf weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 125 (Borken II) hin.
Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch bei der zuständigen Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins in Dortmund unter der Telefonnummer 0231/55 75 900 oder über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz) ordern.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Schablonen und die akustische CD erst erstellt und verschickt werden können, wenn abschließend feststeht, welche Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten und die Reihenfolge auf dem Stimmzettel stehen. Erst dann kann die Audio-CD für den jeweiligen Wahlkreis erstellt werden, auf die die Inhalte des Stimmzettels aufgesprochen wird. Wegen dieser notwendigen Vorbereitungen wird das fertige Wahlhilfepaket voraussichtlich erst in der Woche vor der Wahl bei den Wählerinnen und Wählern ankommen.
Der Umschlag mit den Wahlhilfen umfasst eine Stimmzettelschablone aus Karton plus Anleitung zur Handhabung sowie eine Audio-CD mit den Stimmzettelinhalten.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die in Großdruck und Punktschrift nummerierten runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler auf dem Stimmzettel die Kreuze für Erst- und Zweitstimme an der aus ihrer Sicht „richtigen“ Stelle machen und so ihre Stimme abgeben.
Auf allen Stimmzetteln wird die rechte obere Ecke abgeschnitten. Blinde oder sehbeeinträchtigte Wählerinnen und Wähler können so selbst erkennen, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Dadurch kann dann der Stimmzettel selbstständig in die Stimmzettelschablone eingelegt werden.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
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