Meldungsdatum: 31.01.2025

Defekte, nicht mehr brauchbare Alttextilien weiterhin in den Restmüll

Seit dem 1. Januar gilt die getrennte Sammlung für Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). So sollen noch mehr Textilien wiederverwendet und nachranging recycelt werden. In Ausnahmefällen dürfen die Alttextilien weiterhin im Restmüll entsorgt werden. Die EDG informiert über die neue gesetzliche Regelung und klärt auf, was bei der Entsorgung von Alttextilien beachtet werden muss.

Grundsätzlich sollen defekte, verschmutzte oder kontaminierte Alttextilien – wie in der Vergangenheit auch – weiterhin im Restmüll entsorgt werden, da diese nicht mehr recyclingfähig und somit unbrauchbar für die Weiterwendung sind. Sie werden in der Müllverbrennungsanlage thermisch verwertet. Aus ihnen entstehen zum Beispiel Strom und Fernwärme.

Für alle anderen Textilien gilt: Sie können noch weiterverwertet wenden und sollen daher möglichst gesammelt an diesen Stellen abgegeben werden:

Weitere Infos zur EDG gibt es beim Kundenservice telefonisch unter 0231 9111-111, unter www.edg.de oder in der EDG Abfall App. Die App lässt sich schnell auf allen gängigen mobilen Endgeräten (Android, iOS inkl. Apple Watch) einrichten. Einfach QR-Code scannen und herunterladen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Gut erhaltene Alttextilien in der EDG-Möbelbörse

©  EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Gut erhaltene Alttextilien in der EDG-Möbelbörse

In der EDG-Möbelbörse werden gut erhaltene Alttextilien angenommen.


QR Code EDG Abfall App

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