Meldungsdatum: 13.02.2025
Zwar können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. Für die Auszählung ist jedoch der Eingang des Wahlbriefs im Hanauer Wahlbüro maßgeblich. Dabei muss jede Briefwählerin und jeder Briefwähler selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörde rechtzeitig erreicht. Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden.
Wer schon im Besitz seiner Briefwahlunterlagen ist, sollte Stimmzettel und Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem roten Wahlbrief auf den Weg bringen. Denn es sind entsprechende Postlaufzeiten zu beachten.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus abzugeben oder diesen bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, direkt in den Rathausbriefkasten, Am Markt 14-18, 63450 Hanau einzuwerfen.
Das Briefwahlbüro im Rathaus hat in der Wahlwoche wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 13 Uhr, Mittwoch von 8 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8 bis 15 Uhr.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, diese aber noch nicht erhalten hat, sollte unbedingt das städtische Wahlbüro kontaktieren. In diesem Fall kann bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein (Briefwahlunterlagen) ausstellt werden, wenn die Wählerin oder der Wähler versichert, dass sie oder er keine Briefwahlunterlagen erhalten hat beziehungsweise dass diese verloren gingen. Eine Wahl im Wahllokal ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.
Für Fragen rund um das Thema Bundestagswahl steht das Team des Hanauer Wahlbüros telefonisch unter 06181/2950-2070 oder per E-Mail unter wahlbuero@hanau.de zur Verfügung.
Pressekontakt: Güzin Langner, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
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