Meldungsdatum: 28.04.2025

Strengere Regelungen bei Bioabfällen

Ab dem 1. Mai tritt die Novelle der Bioabfallballverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der bereits in 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderung ist es, vor allem Kunststoffe und andere Fremdstoffe in der Biotonne und somit in der Umwelt zu minimieren. Ab sofort dürfen Bioabfälle in der Masse nicht über drei Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Die EDG informiert über die neue gesetzliche Regelung und klärt auf, was bei der Entsorgung der Bioabfälle beachtet werden muss:

Das gehört in die Biotonne:

Das gehört nicht in die Biotonne:

Weitere Informationen zur Biotonne gibt es hier, in der Broschüre Bioabfall 1x1, beim Kundenservice telefonisch unter 0231 9111-111 oder in der EDG Abfall App. Die App lässt sich schnell auf allen gängigen mobilen Endgeräten (Android, iOS inkl. Apple Watch) einrichten. Einfach QR-Code scannen und herunterladen.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Bioabfall

©  Adobe Stock
Bioabfall

Eine Biotonne gefüllt mit Bioabfall


QR Code EDG Abfall App

©  EDG Dortmund GmbH
QR Code EDG Abfall App


Abfuhr der Biotonne

©  EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Abfuhr der Biotonne

Ein EDG-Mitarbeiter der Müllabfuhr leert eine Biotonne