Meldungsdatum: 08.09.2025
Ab sofort können die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ihre gefüllten Laubsäcke zur Abholung bereitstellen, die im Anschluss am Tag der Straßenreinigung durch die EDG-Mitarbeiter:innen abgeholt werden. Neue Säcke können von nun an außerdem auch an den sechs Recyclinghöfen und in der Möbelbörse in Hacheney, im Kundenbüro am Ostenhellweg 50 sowie am EDG-Infomobil käuflich erworben werden (12 Stück für 2,50 Euro).
Notwendig wird das Vorziehen des Annahmezeitraums von ehemals Oktober auf nun September durch die veränderten Abwurfzeiten des Herbstlaubs. Einerseits sorgt der Klimawandel für insgesamt heißere und trockenere Sommermonate, auf die die Bäume aus Gründen des Ressourcenschutzes mit einem verfrühten Abwerfen ihres Blätterkleides reagieren. Andererseits beschleunigt auch die erhöhte CO2-Konzentration in der Atmosphäre den Alterungsprozess der Blätter.
Laubzeit bringt auch Pflichten für die Dortmunder
So schön das bunte Herbstlaub auch aussieht, so viel Arbeit bringt es auch mit sich – vor allem, wenn es nass ist und als Rutschpartie gefährlich werden kann. Im Bereich von gewidmeten Straßen, Gehwegen und Plätzen sorgt die EDG für die Laubbeseitigung und gewährleistet somit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer:innen. Für die Entsorgung von Laub auf Freiflächen, Grundstücken und privaten Gärten sind die Grundstückeigentümer:innen bzw. Anlieger:innen selbst verantwortlich.
Dabei gilt: Laub von privaten Grundstücksflächen darf keinesfalls auf öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze gefegt oder transportiert werden, da diese Mengen zu einer zusätzlichen Gefahrenquelle im Straßenverkehr werden. Darüber hinaus sind die Maschinen der EDG auf solche Laubmassen nicht ausgelegt und können zu Defekten an den Einsatzfahrzeugen bzw. -maschinen führen.
Entsorgen privaten Laubs auf öffentliche Flächen kein Kavaliersdelikt
Grundsätzlich stellt die Entsorgung von Laub auf öffentlichen Flächen eine unerlaubte Abfallablagerung dar, die ordnungsrechtlich geahndet werden kann. Dies wird stichpunktartig vom Ermittlungsdienst Abfall (EDA) kontrolliert und Verursacher:innen entsprechend zur Verantwortung gezogen. Auch das Fegen des Laubs eines Baumes, der auf öffentlichem Grund steht, beispielsweise vom Vorgarten in die Fahrbahnrinne, ist ein solcher Verstoß. Denn sobald sich das Laub auf dem Privatgrundstück befindet, handelt es sich rechtlich gesehen um Eigentum der Grundstückbesitzenden und muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierfür gibt es verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten:
Informationen darüber, wie die Laubsammlung in Dortmund organisiert ist, finden Sie ab sofort auch unter www.edg.de/news. Dort werden auch die wichtigsten Fragen zu Zuständigkeiten und Pflichten bei der Entsorgung des Laubs erläutert.
Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten telefonisch (0231/9111-111, Mo-Do, 7-17 Uhr, Fr 7-16 Uhr) oder persönlich im Kundencenter Ostenhellweg 50, 44135 Dortmund (Mo-Mi, 8.30-16 Uhr, Do, 9-18 Uhr, Fr 8.30-14 Uhr). Alle Infos gibt es auch unter www.edg.de oder in der kostenlosen EDG Abfall APP. Die App lässt sich schnell auf allen gängigen mobilen Endgeräten (Android, iOS inkl. Apple Watch) einrichten. Einfach QR-Code scannen oder direkt aus einem App Store herunterladen.
EDG Entsorgung Dortmund GmbH
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