Meldungsdatum: 13.03.2026
Für das östliche Brückviertel zwischen Kuckelke und Brückstraße hat die Stadt Dortmund jetzt ein Vorkaufsrecht. Damit kann sie in Verkäufe von Grundstücken und Gebäuden eingreifen. Den Hintergrund bilden die Entwicklungsziele für die City und bekannt gewordene Verkaufsabsichten.
Per Dringlichkeitsentscheidung hat die Stadt Dortmund die entsprechende Satzung erlassen. Sie ist am Freitag, 13. März, mit der Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen (DoBeKa) in Kraft getreten. Sie gilt für das Gebiet zwischen Brückstraße im Westen und Kuckelke im Osten, Friedhof im Süden und Burgwall im Norden.
Soll eine Immobilie in diesem Gebiet künftig verkauft werden, kann die Stadt anstelle der eigentlichen Kaufinteressent*innen in den Vertrag einsteigen. Sie bezahlt dann einen angemessenen Kaufpreis und wird zur Eigentümerin der Immobilie. Dies können die Kaufinteressent*innen allerdings abwenden: Dafür verpflichten sie sich schriftlich, das Grundstück so zu nutzen und mit den Gebäuden so umzugehen, dass es zu den städtischen Entwicklungszielen für die City passt.
Vorläufige Sanierungsziele sind entscheidend
Um welche Entwicklungsziele handelt es sich genau? Die vorläufigen Entwicklungsziele ergeben sich aus den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Sanierung, die derzeit für die gesamte City laufen. Dazu gehören zum Beispiel:
Eine Liste aller vorläufigen Sanierungsziele für die City gibt es unter dortmund.de/untersuchung-city.
Dringlichkeit beruht auf bekannt gewordenen Verkaufsabsichten
Für das östliche Brückviertel ist kürzlich bekannt geworden, dass größere, prägende Gebäudebestände verkauft werden sollen. Anders als im Rest der City besteht hier kein Sanierungsgebiet mehr, das ein Vorkaufsrecht begründet. Daher sah das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen eiligen Handlungsbedarf, um die neuen Sanierungsziele zu sichern, und ließ die Satzung auf den Weg bringen.
Stadt Dortmund
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