Meldungsdatum: 06.05.2026
Die Ausnahme vom Fütterungsverbot für Wildtauben gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung kann aber beantragt werden. Die Ausnahme gilt für die Bereiche Marktplatz, Brüdertor vor dem Eiscafé und entlang des Soestbachs. Gefüttert werden darf einmal wöchentlich und bei Bedarf auch sonntags. Die Helferinnen und Helfer der Stadttaubenhilfe sollen vor Ort eine Weste des Tierschutzvereins tragen.
Hintergrund der Ausnahmegenehmigung sind belegte Fälle, in denen Tauben mit verschnürten Füßen gefunden wurden. Um diesen Tieren unnötiges Leid zu ersparen, will die Stadttaubenhilfe die Tauben mit Futtermitteln anlocken, fangen und dann durch Tierärzte versorgen lassen.
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