Meldungsdatum: 29.09.2026
In Haltern am See gilt für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Straßenreinigungspflicht für die Gehwegflächen und Straßenrinnen entlang ihrer Grundstücke. Dazu gehört auch das Laub, das von öffentlichen Straßen- und Parkbäumen auf Gehwege und an den Straßenrand fällt. Das gesammelte Laub kann über die gebührenpflichtige grüne Tonne entsorgt werden. Außerdem besteht vom 12. Oktober bis zum 12. Dezember die Möglichkeit, Herbstlaub bzw. Grüngut von Privathaushalten am Wertstoffhof entgeltfrei abzugeben.
In bestimmten Bereichen mit besonders vielen städtischen Bäumen gibt es außerdem das Angebot, dass Nachbargemeinschaften oder Anliegerinnen und Anlieger sich zusammenschließen können und der Baubetriebshof das zusammengetragene Laub vor Ort abholt - ohne zusätzliche Gebühr für diesen Service. So lässt sich das Herbstlaub unkompliziert entsorgen – und gemeinsam bleibt Haltern am See auch in der bunten Jahreszeit sicher und sauber.
Stadt Haltern am See
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