Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 25. September 2001
Nachrichten aus der wöchentlichen Beratung des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten vom 25.09.01

Erste Änderungsverordnung zur Gefahrenabwehrverordnung

Das Gremium beim Oberbürgermeister beriet Änderungen zur Gefahrenabwehrverordnung. Diese Veränderungen beziehen sich auf die Pflichten der Straßenreinigung, insbesondere auf den Winterdienst. Für die gewidmeten öffentlichen Flächen gilt weiterhin die Straßenreinigungssatzung. Mit der Änderung regelt die geänderte Gefahrenabwehrverordnung dann auch eindeutig die Zuständigkeiten bei nicht gewidmeten öffentlichen Flächen wie kleine Nebenstraßen oder Privatstraßen. Anlieger wären verpflichtet, Wege auf einer Mindestbreite von 1,25 m im Rahmen der Verkehrssichrungspflicht vom Schnee zu beräumen oder bei Eisglätte zu streuen. Die neue Festlegung ermöglicht es, Unterlassungen dieser Räumpflicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Zusätzlich wird die Änderung Regelungen zur Freigabe von Eisflächen aufnehmen. Die geänderte Gefahrenabwehrverordnung schreibt dann eindeutig die Verfahrensweise zum Betreten von Eisflächen fest. Nach wie vor wird das Betreten, Befahren und Verunreinigen von Eisflächen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ausnahmen zum Betreten von Eisflächen aller Gewässer im Stadtgebiet können nur durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt ausgesprochen werden. Sie müssen ortsüblich bekannt gemacht werden. Zunächst wird die 1.Veränderungsordnung zur Gefahrenabwehrverordnung im Kommunal- und Rechtsausschuss beraten. Abschließend entscheidet der Stadtrat voraussichtlich in seiner Novembersitzung.

Der Oberbürgermeister stimmte dem Programm zum Besuch der Stadtregierung aus Sarajevo zu.

Vom 1. bis 5. Oktober 2001 hat Magdeburg Gäste aus der Partnerstadt Sarajevo . Der Oberbürgermeister der Stadt Sarajevo, Herr Prof. Dr. Muhidin Hamamdzic, die Vorsitzende des Stadtrates von Sarajevo, Frau Prof. Dr. Mira Jadric-Winterhalter und der Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Wirtschaftsangelegenheiten, Herr Kemal Bajramovic folgen einer Einladung des Magdeburger Oberbürgermeisters Dr. Lutz Trümper. Der Besuch soll vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen dienen, da auch in Sarajevo die Stadtregierung gewechselt hat. Die bereits seit 1977 bestehende Städtepartnerschaft soll fortgesetzt und mit neuem Leben gefüllt werden. Im Mittelpunkt des Besuches werden Gespräche zu Inhalten der Städtepartnerschaft sowie zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft stehen.

Die Eintragung in das Goldene Buch der Landeshauptstadt Magdeburg am Dienstag, den 2. Oktober 2001, 15.00 Uhr wird einen Höhepunkt des Besuches bilden.

Außerdem wird die Delegation aus Sarajevo gemeinsam mit dem Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper das 11. Magdeburger Rathausfest am 3. Oktober um 10.00 Uhr eröffnen. Anschließend ist ein Rundgang über den Alten Markt geplant. Eine Stadtrundfahrt, ein Besuch im Theater und in der Ottonenausstellung sowie Gespräche mit der Universität und der IHK runden den Besuch ab

Seit 1996 ist die Städtepartnerschaft, ebenso wie Partnerschaft Magdeburgs zu Braunschweig, vom Stadtrat bestätigt. Zahlreiche Aktionen füllen seitdem die Partnerschaft mit Leben. So ging 1996 ein Hilfstransport mit medizinischen Geräten, Kleidung, Decken und Möbeln aus Kindergärten von Magdeburg nach Sarajevo auf Reisen. Sportgeräte und Schulmöbel gingen an eine Behindertenschule und an ein Kinderheim in Sarajevo. Kinder der Behindertenschule konnten im Sommer 1999 ihre Ferien in Prerow an der Ostsee verbringen. Seit Anfang 1999 haben Ärzte aus dem städtischen Klinikum Kontakt zu Ärzten aus Sarajevo. Die Universität und die IHK bauen ihre Beziehungen zu Sarajevo ständig weiter aus.

Im November 1998 wurde der Partnerschaftsvertrag von den damaligen Oberbürgermeistern Dr. Willi Polte und Prof. Dr. Rasim Gacanovic in Magdeburg erneuert.

Zu einigen Presseterminen erfolgt eine Einladung mit dem Terminplan.

Leitlinien für kommunale Behindertenpolitik beim Oberbürgermeister diskutiert

Der Stadtrat beschließt voraussichtlich in seiner Sitzung im Oktober die Leitlinien der kommunalen Behindertenpolitik für die Landeshauptstadt Magdeburg. Im September erfolgte die Diskussion in der Beratungsrunde des Oberbürgermeisters mit den Beigeordneten

Die Leitlinien wurden in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten Hans-Peter Pischner und der AG "Behinderte in Magdeburg" erarbeitet. Sie sind Handlungsgrundlage in allen Fragen zur Integration von behinderten Menschen und legen grundsätzliche Positionen und Prinzipien fest, die von der Stadtverwaltung zur Vermeidung von Ausgrenzung und Benachteiligung Behinderter zu berücksichtigen sind. Ziel ist es, die Bedürfnisse behinderter Menschen stärker zu berücksichtigen und ihre aktive Teilhabe am Leben in Magdeburg sicherzustellen. Trotz vieler Verbesserungen seit 1990 gibt es für Behinderte noch viele Hindernisse.

Diese Barrieren gilt es abzubauen, um zum einen dem grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung, das im Artikel 3 des Grundgesetzes formuliert ist, Rechnung zu tragen. Zum anderen soll der im Artikel 38 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegte Anspruch behinderter Menschen auf besonderen Schutz umgesetzt werden.

Gleichwertige Teilnahme- und Teilhabe-Chancen für Behinderte setzen im wesentlichen die Barrierefreiheit des städtischen Lebensraumes voraus. Nicht nur Gebäude und Verkehrsanlagen sollen uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Auch die Nutzung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, Kultur und Bildungsangeboten muss gewährleistet sein.

Eine der Forderungen bezieht sich auf die Unterstützung behinderter Menschen in ihrem Bestreben, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in der eigenen häuslichen Umgebung durch entsprechende Hilfen, Beratungs- und Betreuungsangebote zu führen. In einigen Fällen kann die Wohnung individuell angepasst werden. Dazu ist die Zusammenarbeit von Wohnungsbauförderstelle, Landesförderinstitut und Hilfe-Anbietern (z.B. activitas e.V. oder Projekt PiA der Fachhochschule) nötig.

Behinderte Menschen sollen integriert und nicht in speziellen Einrichtungen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Deshalb muß z.B. gemeinsamer Schulunterricht der Bildung in Sonderschulen vorgezogen werden. Integration kann gerade im jungen Alter ein Verständnis dafür herausbilden, dass sowohl Anderssein als auch solidarisches Verhalten selbstverständlich sind. Neben drei Schulen für geistig Behinderte und der Schule für Körperbehinderte sind seit 1990 deshalb auch zehn integrative Kindereinrichtungen entstanden. Für bessere Voraussetzungen für einen gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler soll die Landeshauptstadt Fördermaßnahmen ergreifen.

In Magdeburg gibt es ca. 1.200 registrierte schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitsuchende. Ihre Chancen, wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert zu werden, sind gering. Durch die Rentenreform ab 1.1.2001 wird außerdem der Zugang zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erschwert. Eine Entlastung durch Integrationsbetriebe und -fachdienste wird sich aber nur langfristig auswirken.

Die Landeshauptstadt hat folgende Möglichkeiten, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zu beeinflussen:

a) Erfüllung der Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte (z.Z. 5 %) innerhalb der Verwaltung und in den Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften b) Einbeziehung behinderter Arbeitnehmer in die kommunale Arbeitsförderung, d.h. Maßnahmen der städtischen Beschäftigungsgesellschaften AQB (Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH Magdeburg) und GISE (Gesellschaft für Innovation, Sanierung und Entsorgung mbH Magdeburg). Anhaltspunkt ist auch hier die 5%-Quote. c) Bessere Berücksichtigung Behinderter bei städtisch geförderten ABM und SAM (Strukturanpassungsmaßnahmen) freier Träger d) sowie bei Neubesetzungen, auch bei befristeten Verträgen.

Die Stadt unterstützt künftig den weiteren Ausbau der beiden Werkstätten für Behinderte (WfB), in denen bereits mehr als 400 Menschen betreut werden, aber auch die Magdeburger Gemeinschaftswerk gGmbH, die fast 70% behinderte Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt.

Trotz großer Fortschritte erfüllen bisher viele Amtsgebäude die Anforderungen an Barrierefreiheit nicht. In städtischen Kultur- und Sporteinrichtungen aber auch in Schulen und Kindertagesstätten sollen Kriterien der Barrierefreiheit noch stärker berücksichtigt werden.

Seit 1990 verbesserten sich die Nutzungsbedingungen des ÖPNV der Landeshauptstadt für behinderte und ältere Menschen vor allem durch den Einsatz von Niederflur-Straßenbahnen der MVB, den Bau einer Reihe hochbordiger Haltestelleninseln, den ausschließlichen Einsatz von Niederflurtechnik auf den Buslinien, Haltestellenansagen und durch verbesserte Fahrgastinformationen. Schon jetzt ist etwa die Hälfte der Ampelanlagen mit akustischen Signalgebern ausgestattet. Die Leitlinien fordern die Fortsetzung des Einbaus. Weitere Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer sollen bei Bedarf in der Verantwortung des Tiefbauamtes kurzfristig realisiert werden. Auf eine Abgrenzung zwischen Geh- und Radweg, wird grundsätzlich geachtet - z.B. durch Einbau von Noppensteinen oder Kleinpflaster.

Der unbefugten Benutzung von Behindertenstellplätzen und dem Zuparken von Bordsteinabsenkungen müßte dann künftig der Stadtordnungsdienst verstärkt nachgehen. Gleiches gilt für unzureichend gekennzeichnete bzw. abgesperrte Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Auch wer Hindernisse (Aufsteller, Werbeträger, Buden) auf Gehwegen plaziert, muss verstärkt mit Konsequenzen rechnen.

Die Wirtschafts- und Sozialstruktur in den neuen Ländern bedingt weiterhin die öffentliche Förderung von Selbsthilfeorganisationen. Die Landeshauptstadt fördert sie im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben. In Magdeburg wirken ca. 35 Verbände und Vereine auf dem Gebiet der Selbsthilfe für Behinderte. Diese Arbeit wird durch ca. 85 bis 90 Selbsthilfegruppen ergänzt, viele unter Anleitung der Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KOBES).

Seit 1994 wird aller zwei Jahre der "Stadtführer für Behinderte" herausgegeben. Er wird im kommenden Jahr unter www.magdeburg.de abrufbar sein und ist im Rathaus (Bürgerberatung Tel. 0391/540-2253 bzw. Behindertenbeauftragter, Tel. 0391/540-2342) sowie im Sozial- und Wohnungsamt, im Gesundheitsamt und bei der Tourist-Information Magdeburg kostenlos erhältlich. Im Stadtführer sind auch Beratungsangebote der Stadtverwaltung und Freier Träger enthalten.

Behinderte Bürger sind mit ihren Interessen in der Kommunalpolitik immer noch unterrepräsentiert. Eine stärkere demokratische Mitwirkung ist z.B. durch die parteipolitische Arbeit im Stadtrat oder das Engagement in der AG "Behinderte in Magdeburg" möglich. Die Stadt will sich zudem stärker für eine barrierefreie, unkomplizierte Teilnahme an den Wahlen einsetzen.

Schließt sich der Stadtrat diesen Leitlinien zur Behindertenpolitik in Magdeburg an, ist ein umfangreiches Programm zur Integration behinderter Mitmenschen in unserer Stadt abgesteckt.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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