Osterfeuer 2002 jetzt anmelden
Das traditionelle "Brauchtumsfeuer" zu Ostern muss von den Veranstaltern beim Ordnungsamt beantragt werden. Dies sieht die Gefahrenabwehrverordnung vor.
Diese Ausnahmegenehmigungen können im Ordnungsamt, Jean-Burger-Straße 11, 39112 Magdeburg, unter Angabe von Ort, Tag, Zeit, verantwortlicher Person sowie unter Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung des Verfügungsberechtigten der Fläche formlos beantragt werden.
Das Osterfeuer muss angemeldet werden, da gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 07. November 1996 das Anlegen und Unterhalten offener Feuer auf Straßen oder in Anlagen verboten ist.
Um Probleme in der Antragsbearbeitung zu vermeiden, bittet das Ordnungsamt, den Antrag rechtzeitig, jedoch spätestens eine Woche vor der geplanten Durchführung, einzureichen.
|