Fischerprüfung wieder am 7. Oktober
Magdeburg.
In Zuständigkeit der Unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet am Samstag, den 7. Oktober 2006 die nächste Fischerprüfung statt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können zu folgenden Öffnungszeiten im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden:
Montag, Donnerstag, Freitag
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Dienstag
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Die Prüfungsgebühr beträgt ab vollendetem 18. Lebensjahr 56,00 € und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28,00 €. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden, Bezahlung mit EC-Karte ist möglich.
Bei Anträgen im Auftrag eines Anderen ist eine Vertretervollmacht erforderlich. Das Mindestalter zum Prüfungstermin beträgt siebeneinhalb Jahre. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Die Anmeldefrist auf Zulassung zur Prüfung endet am 8. September 2006.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erteilt der Bürgerservice unter der Telefonnummer 540 20 53.
Neu seit 01.01.2006: Vor einer Teilnahme an der Prüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, welcher mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Unteren Fischereibehörde nachzuweisen.
Zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Lehrganges ist in der Landeshauptstadt Magdeburg das Fachgeschäft für Angler- und Campingbedarf, Claus Brühl, Halberstädter Str. 191, zugelassen. Rückfragen können telefonisch unter 60 11 84 gestellt werden. Anmeldungen zur Teilnahme am Lehrgang werden im Geschäft entgegengenommen.
Für das Ablegen der Jugendfischerprüfung besteht keine Lehrgangspflicht!
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