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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 04.01.2007
Ordnungsamt prüft korrekte Preisauszeichnungen Bei loser Ware wird dieser Einzelpreis etwa durch den Kilopreis - amtlich Grundpreis genannt - ersetzt. Die Preisangabenverordnung schreibt nun diese Angabe des Grundpreises als zusätzliche Information auch für verpackte Waren vor. Bei unterschiedlichen Verpackungsgrößen kann der Kunde so auf einen Blick das preisgünstigste Produkt herausfinden. Bei Bäckereien kommt noch eine weitere Besonderheit hinzu: So kauft man Brötchen grundsätzlich “stückweise”, während Brot nach Gewicht angeboten wird. Hier entscheidet, was üblich ist. Bei Verkauf nach Gewicht ist der Grundpreis anzugeben, bei Verkauf pro Stück ist dies nicht erforderlich. Damit diese und weitere Regelungen im Sinne des Verbrauchers auch eingehalten werden, kontrolliert das Iserlohner Ordnungsamt regelmäßig die Geschäfte. In diesem Monat wird es zudem eine “Aktion Preisauszeichnung in Bäckereien und Backwarenverkaufsstellen” geben. Hier soll bei den entsprechenden Geschäften noch einmal ganz genau auf den Preis geschaut werden. Darüber hinaus werden in Kürze weitere Schwerpunkt-Kontrollen in anderen Bereichen durchgeführt. Für Fragen zum Thema Preisauszeichnung stehen Ansprechpartner beim städtischen Ordnungsamt unter den Telefonnummern 02371 / 217-1610, -1611 oder -1613 gerne zur Verfügung.
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