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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 13.02.2008
Wer möchte Schöffe oder Jugendschöffe bei Gericht werden? Voraussetzungen sind
Schöffinnen und Schöffen sind den Berufsrichtern in den Hauptverhandlungen der Schöffengerichte bzw. der Strafkammern gleichgestellt. Sie haben Fragerecht und sind wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wer dieses Ehrenamt als Laienrichter ausübt, hat selbstverständlich Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des Verdienstausfalles. Auch die Fraktionen im Rat der Stadt stellen zur Zeit aus ihren Reihen Vorschläge über geeignete Personen zusammen, für die Jugendschöffen zudem die Wohlfahrtsverbände und die freien Träger der Jugendhilfe. Aus allen Meldungen bilden der Rat der Stadt und der Jugendhilfeausschuss dann jeweils gemeinsame Vorschlagslisten, aus denen die späteren Schöffen und Jugendschöffen vom Amtsgericht ausgewählt und vom Landgericht ausgelost werden. Wer sich für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Strafgericht oder am Jugendstrafgericht interessiert, kann sich bis zum 31. März bei der Stadt Iserlohn in Verbindung setzen mit
Ausführliche Informationen gibt’s auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de / Stichwort “Rathaus Online / Ihr Anliegen / Schöffenwahl”. |
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