Meldungsdatum: 22.09.2023

Stadt richtet weitere Fahrradstraße ein

Arbeiten auf der Pommernstraße beginnen am 25. September

Die Stadt Marl erweitert das Netz der Fahrradstraßen: Wenn das Wetter mitspielt, starten am Montag (25.9.) die Markierungsarbeiten auf der Pommernstraße in Drewer. Nach der Fertigstellung im Oktober haben dort Radfahrer dann Vorfahrt und Autofahrer sind „zu Gast“.

Fahrradstraßen im Mobilitätskonzept ermittelt

Mit der Einrichtung von sogenannten Fahrradstraßen wurde in Marl bereits vor Jahren begonnen. Besonders im Rahmen des klimafreundlichen Mobilitätskonzepts sind potentielle Fahrradstraßen ermittelt worden. Radfahrer haben bereits auf der Gaußstraße, Max-Planck-Straße, Droste-Hülshoff-Straße, Freerbruchstraße, Gersdorffstraße, Ziegeleistraße, Merveldtstraße und Am Gänsebrink Vorrang vor dem motorisierten Verkehr und dürfen sogar nebeneinander fahren. Durch verengte Fahrbahnen, breite Gehwege und Parkstreifen will die Stadt den Autoverkehr zudem verlangsamen. Mit der Pommernstraße kommt jetzt eine weitere wichtige Verbindung von der Stadtmitte bis nach Hüls-Süd und weiter nach Marl-Sinsen hinzu.

Grundregeln sind zu beachten

„Fahrradstraßen sind wichtige Verbindungen im Radverkehrsnetz der Stadt Marl“, sagt Baudezernentin Andrea Baudek. Bei der Benutzung von Fahrradstraße gelten allerdings gewisse Grundregeln nach der Straßenverkehrsordnung, sowohl für Radfahrer als auch für Kraftfahrzeuge – wenn sie denn zugelassen sind. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert erstens ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Zweitens: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Tempo 30 in Fahrradstraßen

In Fahrradstraßen gilt außerdem Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmenden, auch für Rennräder. Radfahrende fahren auf der Fahrbahn, Kinder bis acht Jahre müssen den Gehweg benutzen. Zudem ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden erlaubt. Kraftfahrzeuge, also Autos und Motorräder, dürfen eine Fahrradstraße befahren, wenn dies per Beschilderung erlaubt ist. Und: Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn es erforderlich ist, müssen Kfz-Fahrende ihre Geschwindigkeit reduzieren. Nach Möglichkeit sollten Kfz-Fahrende ihre Geschwindigkeit so wählen, dass Radfahrende nicht überholt werden.

In Marl sind Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 1,7 Kilometer eingerichtet. Mit der Pommernstraße kommt jetzt eine etwa 500 Meter sichere und schnelle Verbindung für Radfahrende hinzu.

www.marl.de/mobilitaetskonzept

www.marl.de/radverkehr

Pressekontakt: Daniel Rustemeyer | Leiter Kommunikation und Medien