Meldungsdatum: 31.01.2024
Zwischen Ende Oktober und Ende Dezember gab es in den Bürgerbüros in den Städten und Gemeinden eine Notsituation: Wegen des Cyberangriffs auf den Dienstleister Südwestfalen IT konnten Ummeldungen nicht vorgenommen werden. Seit Jahresbeginn können in den Bürgerbüros in den Städten und Gemeinden im Kreis Soest aber wieder An- und Ummeldungen vorgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die zu- oder umgezogen sind, sollten sich jetzt also zeitnah beim jeweiligen Einwohnermeldeamt melden, um ihren Umzug im Einwohnermelderegister rechtzeitig für die Europawahl zu hinterlegen.
Wer bis zum 42. Tag vor der Europawahl (28. April 2024) gemeldet ist, wird automatisch im Wählerverzeichnis mit dem neuen Wohnort geführt. Zwischen dem 41. und 21. Tag vor der Wahl erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag. Wird ein Antrag nicht gestellt, verbleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, und zwar entweder vor Ort oder durch Briefwahl. Wird der Umzug nach dem 21. Tag vor der Wahl gemeldet, bleiben Umziehende im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus.
Pressekontakt: Pressestelle, Birgit Kalle, Telefon 02921/302546
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Die Kreisverwaltung Soest im Überblick:
Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.400 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Sie ist mit dem Kreistag Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in den Bereichen Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Jugend, Schule und Soziales wahr. Sie betreibt den Rettungsdienst, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag mit seinen 68 Mitgliedern gestaltet und kontrolliert die Aufgabenwahrnehmung.