Meldungsdatum: 19.02.2026
„Die Überwachung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben obliegt der Fachbehörde des Kreises Soest“, stellte Sabine Leitner, Leiterin des Fachbereichs Bauen und Wohnen, in der Sitzung des Rates der Stadt Warstein am 9. Februar 2026 fest. Die Einhaltung der Grenzwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm wird bereits im Genehmigungsverfahren nachgewiesen. Hierzu wird eine schalltechnische Prognose erstellt, in der unterschiedliche Ausbreitungsbedingungen berücksichtigt werden (u.a. verschiedene Windrichtungen und Wetterlagen).
In der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden die Anlagen bei bestimmten Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten automatisch gedrosselt oder angehalten (sog. Trudelbetrieb). „Diese schallreduzierten Betriebsmodi sind im Genehmigungsbescheid verbindlich festgelegt“, erklärt der Kreis Soest.
Die Betreiber sind verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte dauerhaft sicherzustellen. Während des laufenden Betriebs zeichnen sie relevante Betriebsdaten wie Leistung, Drehzahl, Windgeschwindigkeit und Windrichtung kontinuierlich auf. Diese Daten können bei Bedarf jederzeit überprüft werden. „Weitergehende Messungen kann der Kreis Soest anlassbezogen anordnen, beispielsweise bei begründeten Beschwerden oder bei sonstigen Auffälligkeiten im Anlagenbetrieb, um den Schutz der Bewohner sicherzustellen“, erklärt der Kreis Soest.
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