13.12.2018 - Kreis Viersen
Viersener Kreistag verabschiedet 5-Punkte-Plan zur Reduzierung der Nitratbelastung
Kreis Viersen.
Der Viersener Kreistag hat den 5-Punkte-Plan der Kreisverwaltung zur Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers einstimmig (bei einer Enthaltung) beschlossen. Der Plan ist an die Landesregierung adressiert. Basis ist die Studie, die die Kreisverwaltung in diesem Jahr vorgestellt hat. Das Ingenieurbüro ahu aus Aachen hatte bestätigt, dass das obere Grundwasserstockwerk im gesamten Kreisgebiet flächendeckende und teilweise deutliche Belastungen von Nitrat aufweist. Durch entsprechende Maßnahmen der Trinkwasserversorger werden die Grenzwerte für Trinkwasser eingehalten.
„Unser Ziel ist sauberes Grundwasser und sicheres sowie bezahlbares Trinkwasser. Dafür braucht der Kreis erweiterte Zuständigkeiten, damit es Kontrollen auch durch die Kreisverwaltung geben kann", begründet Landrat Dr. Andreas Coenen den Plan. „Mit dem 5-Punkte-Plan machen wir sachliche und konkrete Vorschläge, um die Nitratbelastung dauerhaft zu senken. Wir werden mit dem NRW-Umweltministerium unverzüglich Kontakt aufnehmen und erklären uns gleichzeitig bereit, diese Instrumente und Regelungen mit zu erarbeiten und zu erproben.“
Dies ist der 5-Punkte-Plan zur Reduzierung der Nitratbelastung des Kreises Viersen:
Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln
Um den Handel, Umschlag und die Aufbringung der Düngemittel besser kontrollieren zu können, soll die Landesregierung die geltenden Zuständigkeiten neu regeln und die jeweiligen unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte einbeziehen.
Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung
Die Landesregierung soll von der Möglichkeit der bundesgesetzlichen Regelung Gebrauch machen und für stark belastete Gebiete – so auch den Kreis Viersen – durch eine Rechtsverordnung die Aufbringung von Stickstoffdünger stärker einschränken.
Ausweisung von Wasserschutzgebieten für nitratbelastete Grundwasserbereiche
Der Kreis Viersen fordert, für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche Wasserschutzgebiete auszuweisen und eine verpflichtende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft vorzugeben.
Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten
Die Landesregierung soll die Bezirksregierungen mit mehr Personal ausstatten, damit fehlende Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen werden können.
Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten
Der Kreis Viersen fordert mehr Transparenz mit einem verpflichtenden, vollständigen und ungehinderten Transfer aller relevanten Daten, damit die Kreisverwaltung und die Landwirtschaftskammer ihrer Aufsicht effizienter nachkommen können.
Hinweis:
Den ausführlichen „5-Punkte-Plan“ samt Erläuterungen finden Sie in den Sitzungsunterlagen im Kreistagsinformationssystem: kreis-viersen.de/kis
Pressekontakt: Markus Wöhrl
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Gülleausbringung
Gülleausbringung in der Landwirtschaft.
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