16.03.2020 - Kreis Steinfurt
KORREKTUR: Coronavirus: Auch nichtärztliche medizinische Praxen bleiben geöffnetBehandlungen ohne ärztliche Überweisung nicht mehr möglich
Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt bleiben auch nichtärztliche medizinische Praxen geöffnet. Die Behandlungen sind erlaubt, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurden. Damit können unter anderem Ergo-, Logo- und Physiotherapeuten und –therapeutinnen unter Anlegung der empfohlenen Hygienemaßnahmen weiterarbeiten, solange für die jeweilige Behandlung eine ärztliche Überweisung vorliegt.
Auch Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen können weiter tätig sein.
Voraussetzung für die vorstehende Regelung ist, dass die Behandlungen als Einzelbehandlung stattfinden.
Achtung: Korrektur, weil in der ersten Version fälschlicherweise auch Psychotherapeuten genannt wurden. Diese sind allerdings den Ärzten gleichgestellt und benötigen für Ihre Therapien keine Überweisung!
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