21.01.2021 - Stadt Osnabrück
Haus des Jugendrechts in gemeinsame Räumlichkeiten gezogen
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück, die Polizeiinspektion Osnabrück sowie die Jugendgerichtshilfe der Stadt Osnabrück sind in gemeinsame Räumlichkeiten im Haus des Jugendrechts am Kollegienwall 28 a/b eingezogen.
Die niedersächsische Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, pro Oberlandesgerichtsbezirk ein Modellprojekt „Haus des Jugendrechts“ einzurichten.
Justizministerin Barbara Havliza: „Gerade für junge Menschen gilt: Eine Reaktion muss der Tat ‚auf dem Fuße folgen‘. Es ist deshalb wichtig, Jugendstrafverfahren effektiv zu führen und ein möglichst umfassendes Bündel an Maßnahmen bei der Hand zu haben. Junge Menschen müssen wieder auf den richtigen Weg gebracht werden. Die Häuser des Jugendrechts bieten dafür hervorragende Möglichkeiten. Die Akteure in den Häusern können optimal und abgestimmt auf jeden Einzelfall eingehen und Unterstützung bieten - aber auch deutlich sanktionieren, um Verhaltensänderungen zu erreichen.“
Bereits im Januar 2019 haben die drei Partner eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und das Haus des Jugendrechts wurde zunächst virtuell ins Leben gerufen. Am Kollegienwall konnte schnell ein zentral gelegenes Gebäude gefunden werden, welches jedoch für die neue Nutzung zunächst umfangreich umgebaut werden musste.
Durch das Haus des Jugendrechts soll eine umfassende und ganzheitliche Bearbeitung der Jugendkriminalität in der Stadt Osnabrück stattfinden. „Durch die sehr gute Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist die Entwicklung der Jugendkriminalität in der Stadt Osnabrück seit Jahren erfreulicherweise rückläufig. Mit dem Haus des Jugendrechts wollen wir diesen erfolgreichen Weg gemeinsam fortschreiben“ berichtet der Erste Stadtrat Wolfgang Beckermann. Die Anzahl der in der Jugendgerichtshilfe bekannt gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden Straftäterinnen und Straftäter ist von 604 im Jahr 2010 auf 375 im Jahr 2020 gesunken.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck weist darauf hin, dass der Zeitraum zwischen Tatzeit und Kontakt der Jugendgerichtshilfe zum Jugendlichen seit Einführung des virtuellen Haus des Jugendrechts bereits um 10 % gesenkt werden konnte. „Durch die strukturierte und koordinierte Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts konnten wir für eine Beschleunigung der Verfahren sorgen“.
„Jugendstrafsachen sollen von den Kooperationspartnern möglichst nicht mehr nacheinander, sondern dort wo möglich parallel unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bearbeitet werden, um frühzeitiger ggf. notwendige erzieherische Unterstützung gewährleisten zu können“ erklärt Berthold Wesseler, der Leiter der Jugendgerichtshilfe der Stadt Osnabrück.
„Durch die direkte Zusammenarbeit der Akteure in einem Haus wird die Entstehung von kriminellen Karrieren noch frühzeitiger gemeinsam erkannt und gestoppt. Die Verfestigung dieser ‚Karrieren‘ bei sogenannten ‚Intensivtätern‘ kann noch viel eher und wirksamer beendet werden“, betont Frau Andrea Menke, die Leiterin der Polizeiinspektion Osnabrück.
Aus Sicht der Beteiligten Institutionen findet die Kooperation auf Augenhöhe und mit gegenseitiger Wertschätzung statt. Trotz der Arbeit unter einem Dach ist allen Parteien wichtig, ihre jeweilige Rolle im Kontext der Bearbeitung der Jugendkriminalität beizubehalten.
Durch den Einzug ins Haus des Jugendrechts wollen die Kooperationspartner auf die gesamte Jugenddelinquenz im Bereich der Stadt Osnabrück schnell, abgestimmt und erzieherisch sinn- und wirkungsvoll reagieren sowie kriminelle Karrieren jugendlicher und heranwachsender Täterinnen und Täter beschleunigt beenden.
Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie wird eine offizielle Eröffnung des Haus des Jugendrechts erst stattfinden, wenn die Lage es zulässt.
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