18.02.2021 - Stadt Borken
Kleine Haufen – großes Ärgernis und Gefahr für spielende Kinder!Stadt Borken appelliert an alle Hundebesitzer*innen städtische "Dogstations" und Beutelspender zu nutzen. Ordnungsbehördliche Verordnung regelt Bußgelder bei Verstößen.
Nach der Schneeschmelze fällt auf, wie viele "Hundehaufen" sich unter dem Schnee angesammelt haben. Hundehaufen verunstalten öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze in unserer schönen Stadt Borken. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist die Stadtverwaltung in erster Linie auf die Mitwirkung der Hundebesitzer*innen angewiesen. Die meisten von ihnen entsorgen die Hinterlassenschaft ihres Hundes ordnungsgemäß. Deshalb haben viele Hundebesitzer*innen immer eine Tüte dabei, um das Häufchen ihres Vierbeiners zu entfernen und im nächsten öffentlichen Papierkorb, Restmülltonne oder Dogstation zu entsorgen.
Verteilt über das gesamte Stadtgebiet hat die Stadt Borken insgesamt 76 solcher DogStationen oder Beutelspender aufgestellt, wo "Herrchen" oder "Frauchen" einen entsprechenden Beutel ziehen und ihn befüllt wieder einwerfen kann (oder in der Nähe). Diese DogStationen und auch die Beutelspender und Straßenpapierkörbe stehen an viel besuchten "Gassistrecken" und dort, wo sich vermehrt Menschen aufhalten, so auch in der Nähe von Kinderspielplätzen.
Mit den „Dogstations" hat die Stadt Borken grundsätzlich gute Erfahrungen gemacht. Die aktuelle Liste der „Dogstations" in den einzelnen Ortsteilen ist auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de veröffentlicht. Einfach in die Suche "Dogstation" eingeben und die entsprechende Seite wird automatisch angegeben. Link: https://www.borken.de/de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/dogstations.html
Die Infozentrale im Rathaus und das Bürgerbüro geben kostenlos Hundekotbeutel heraus. Hundebesitzer*innen können kostenlos Hundetüten entnehmen und gleichzeitig auch die vollen Tüten in die integrierten Abfallbehälter entsorgen. Trotzdem gibt es nach wie vor Hundebesitzer*innen, die das umfangreiche Angebot nicht nutzen bzw. nicht nutzen wollen. Viel zu oft bleibt der Hundekot einfach liegen!
Gerade jetzt nach Wegtauen des Schnees fällt auf, wieviel "Haufen" selbst auf den Gehwegen rund ums Rathaus liegen, obwohl gerade hier zwei Dogstations zur Aufnahme der Hundekotbeutel bereit stehen. Es häufen sich in letzter Zeit Beschwerden über vereinzelte Hundebesitzer*innen, die an den "Dogstations" vorbeigehen und die Hunde auf Gehwegen und Grünanlagen "machen" lassen.
Dabei lassen sich die „Tretminen“, relativ einfach vermeiden - durch aufmerksame Hundebesitzer*innen, die die "Dogstations" und auch viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der "Tretminen" nutzen. Mit den Hundetüten könnten die Besitzer*innen die Hinterlassenschaften ihres Hundes auch hygienisch einwandfrei entsorgen. Die Stadt Borken appelliert erneut an die Vernunft der Hundebesitzer*innen und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken:
- Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
- Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden.
Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Danach kann bei einer Verunreinigung ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro (bei Verunreinigungen auf Spiel- und Bolzplätzen 300 Euro) und bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht ein Bußgeld im Rahmen von 60 Euro bis 500 Euro verhängt werden.
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