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05.05.2021 - Kreis Viersen


Fälle von Hasenpest im Kreis Viersen

Ungeschützten Kontakt mit Feldhasen vermeiden

Kreis Viersen.


Im Kreis Viersen sind im Raum Kempen und Süchteln Fälle der Hasenpest (Tularämie) labordiagnostisch bestätigt worden. Bei Tularämie handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vorwiegend bei Feldhasen und anderen Nagetieren auftritt. Der Erreger (Francisella tularensis) kann aber auch auf andere Tiere und den Menschen übertragen werden (Zoonose). Dem Kreis Viersen liegt ein erster Fall von Tularämie beim Menschen vor. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind nicht bekannt. 

Der Erreger überlebt in der Umwelt (Erdboden, Schlamm oder Wasser) mehrere Wochen bis Monate. Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen sowie beim Umgang mit Kadavern – insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Der Erreger dringt beim Kontakt mit infizierten Tieren über kleinere Verletzungen in die Haut ein. Aufgrund der niedrigen Infektionsdosis reicht bereits das Einatmen von erregerhaltigem Staub beim Umgang mit Tierkörpern aus, um eine Erkrankung auszulösen. Eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser ist ebenfalls möglich.

Neue Studien der Veterinärmedizinischen Universität Wien bekräftigen Theorien, dass auch Hunde als Zwischenwirt für die Erkrankung dienen könnten, wenn ein direkter Kontakt zu infizierten oder erkrankten Wildtieren bestand. Die Hunde bilden selbst keine oder kaum Symptome der Erkrankung aus, können aber als unerwarteter Überträger des Bakteriums auf den Menschen in Frage kommen.

Diese vorbeugenden Maßnahmen sollten beachtet werden:

  • Ungeschützter Kontakt zu Wildtieren, besonders Feldhasen und anderen Nagetieren, sollte vermieden werden. Das gilt insbesondere bei offensichtlich kranken Tieren.
  • Ungeschützter Kontakt zu Kadavern von Wildtieren sollte ebenfalls vermieden werden.
  • Es ist arttypisch, dass junge Feldhasen in Erdmulden am Weges- oder Feldrand hocken. Die Häsin ist meist in der Nähe und die Jungtiere sind nicht von ihrer Mutter verlassen. Diese Tiere benötigen keine Hilfe und sollten auch aus Eigenschutz nicht aufgenommen werden.
  • Hunde sind anzuleinen. Infizierte und geschwächte Hasen sind leichte Beute und eine Übertragung kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Jäger sollten beim Versorgen der Feldhasen Einmalhandschuhe und eine Atemschutzmaske tragen.

Der Kreis bittet darum, den Fund von verendeten Feldhasen an den zuständigen Jäger oder das Kreisveterinäramt (Tel.: 02162/ 39-1309) zu melden, damit gegebenenfalls eine labordiagnostische Untersuchung eingeleitet werden kann.



Pressekontakt: Janine Martschinske

Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

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