06.01.2022 - Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt ändert das Verfahren der Kontaktpersonennachverfolgung Omikron auch im Kreis Steinfurt vorherrschend
Kreis Steinfurt.
Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionen nach den Feiertagen muss der Kreis Steinfurt kurzfristig seine Kontaktpersonennachverfolgung anpassen. Dies ist erforderlich, da die Corona-Stabsstelle des Kreises Steinfurt trotz personeller Aufstockungsmaßnahmen aktuell nicht mehr in der Lage ist, alle Kontaktpersonen von Corona-positiv getesteten Personen zeitnah zu informieren. Hierzu trägt insbesondere die Omikron-Variante bei, die inzwischen im Kreis Steinfurt vorherrschend ist.
Ab dem 07.01.2022 kontaktiert die Corona-Stabsstelle nur noch Corona-positiv getestete Bürgerinnen und Bürger und informiert über die bestehende Isolationspflicht von derzeit 14 Tagen. Zusätzlich wird die infizierte Person um die eigenverantwortliche Information aller engen Kontaktpersonen gebeten. Enge Kontaktpersonen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder genesen sind, werden grundsätzlich nicht mehr quarantänisiert. Eine formelle Quarantänisierung seitens des Gesundheitsamtes erfolgt unabhängig vom Impfstatus nur noch bei engen Kontaktpersonen, die in der medizinischen kritischen Infrastruktur, wie bspw. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, arbeiten. Für diesen Personenkreis ist ein gesondertes Quarantäne-Verfahren möglich, sofern die Arbeitskraft zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich ist.
Darüber hinaus erfolgt eine Quarantänisierung bei engen Kontaktpersonen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen. In diesem Fall beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage, eine vorzeitige Freitestung ist nicht möglich. Für die Ausstellung einer Ordnungsverfügung müssen die Betroffenen Kontakt mit der Stabsstelle-Corona aufnehmen (Tel. 02551/69-7100, montags-freitags: 8 bis 18 Uhr, samstags und sonntags: 10 bis 15 Uhr).
Das geänderte Verfahren entspricht der gültigen Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Kreis Steinfurt geht davon aus, dass es in Kürze Änderungen der Verordnungslage sowie der RKI-Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung geben wird.
Landrat Dr. Martin Sommer appelliert in diesem Zusammenhang an die Bürgerinnen und Bürger, eigenverantwortlich im Infektionsgeschehen mitzuwirken, enge Kontaktpersonen zu informieren und eigene Quarantänisierungspflichten zu prüfen. Unabhängig hiervon gelten -neben der Impfung- als sehr wirksame Schutzmaßnahme die Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen. „Mein Appell richtet sich insbesondere auch an ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Personen, das bestehende Impfangebot wahrzunehmen und durch eine vollständige Impfserie und ggf. Boosterung dazu beizutragen, das Risiko von schweren Erkrankungen zu minimieren“, so Landrat Dr. Sommer und weist in diesem Zusammenhang auf die freien Impftermine im Impfzentrum des Kreises Steinfurt am Flughafen Münster-Osnabrück hin.
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