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09.03.2022 - Kreis Steinfurt


Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kreis Steinfurt öffnet Online-Meldeportal für Pflegeheime, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen

Durchsetzung der Corona-Impfpflicht durch das Gesundheitsamt nach Ablauf der Meldefrist am 31. März


Kreis Steinfurt. Ab dem 16. März gilt deutschlandweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen. Nach § 20a Infektionsschutzgesetz sind die jeweiligen Einrichtungsleitungen dazu verpflichtet, Beschäftigte (dazu zählt auch das Leitungspersonal), die nicht über den erforderlichen Corona-Impf- oder Genesenenstatus verfügen, an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Dazu stellt ihnen der Kreis Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/meldung-corona-impfpflicht ein datenschutzkonformes Online-Meldeportal zur Verfügung, mit denen die Einrichtungsleitungen ihrer Meldeverpflichtung nachkommen können. Eine entsprechende Übermittlungsbestätigung wird nach erfolgter Meldung automatisch per Mail an die Einrichtungsleitung versandt.

 

Gemäß dem Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Landes Nordrhein-Westfalen muss die Meldung betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Onlineportal im Zeitraum zwischen dem 16. und 31. März 2022 erfolgen. Nach Ablauf der Meldefrist beginnt das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt mit der Durchsetzung der Impfpflicht. Wenn keine medizinischen Ursachen gegen eine Corona-Impfung der betroffenen Person sprechen, sieht das Infektionsschutzgesetz die Verhängung von Bußgeldern vor. In einem weiteren Schritt können auch Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden, sofern Mitarbeitende innerhalb einer angemessenen Frist einen entsprechenden Impf- oder Genesenenstatus weiterhin nicht nachweisen.

 

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nimmt das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen vor. Dabei werden drohende Ausfälle in der Versorgungssicherheit von Patienten oder Pflegebedürftigen ebenso beachtet wie der Schutz der vulnerablen Personengruppen vor Coronainfektionen und schweren Krankheitsverläufen.

 

Unter die vom Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bezug auf das Coronavirus fallen unter anderem Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen. Weitere Informationen dazu hat das Bundesministerium für Gesundheit unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/ zusammengestellt.

 

Am Impfzentrum des Kreises Steinfurt am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven besteht weiterhin für alle Interessierten die Möglichkeit, sich während der Öffnungszeiten (freitags bis sonntags zwischen 13 und 18 Uhr) mit den mRNA-Impfstoffen der Firmen BioNTech oder Moderna sowie mit dem Proteinimpfstoff der Firma Novavax kurzfristig impfen zu lassen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen und Hinweise zu den einzelnen Impfstoffen gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/impfen.




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