02.06.2022 - Stadt Bielefeld
Gesamtausbau der Deppendorfer Straße zwischen Schloßstraße und Beckendorfstraße
Bielefeld.
Im Januar 2021 wurden neue Entwürfe zur Straßenplanung zum Gesamtausbau mit Rad- und Fußweg der Deppendorfer Straße zwischen Schloßstraße und Beckendorfstraße und ein möglicher zeitlicher Fahrplan in der Arbeitsgruppe Stadtteilentwicklung der Bezirksvertretung Dornberg vorgestellt. Weil im Rahmen dieser Neuplanungen auch der Erwerb kleinerer Flächen von privaten Eigentümern erforderlich war gab es im April 2021 ein erstes Sondierungsgespräch mit den betroffenen Eigentümern - mit positiver Resonanz. Eine Bürgerinformationsveranstaltung im September 2021 informierte die Anliegerinnen und Anlieger über das Vorhaben. Im fortschreitenden Planungsprozess gibt es derzeit noch weiteren Abstimmungs- und Verhandlungsbedarf mit den Eigentümern über die Details und Größen der abzugebenden Flächen.
Aktuell erfolgen Abstimmungen mit dem Umweltbetrieb und dem Umweltamt. Hier werden Lösungsmöglichkeiten für die Entwässerung der Verkehrsflächen entwickelt. Außerdem erfolgen Abstimmungen zu Versorgungsleitungs- und Kanalarbeiten.
Darüber hinaus ist für die Umbauplanungen u. a. die Zustimmung des Naturschutzbeirats erforderlich. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit einem Artenschutzfachbeitrag und Lösungen für den zu schützenden Baumbestand in Höhe der Beckendorfstraße müssen beschlossen werden. Diese Zustimmung steht derzeit noch aus.
Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens und des umfangreichen Abstimmungsbedarfes - durch Grunderwerbsverhandlungen, benötigte Verkehrsflächen, Interessen des Natur- und Umweltschutzes und der Herausforderungen der Oberflächenentwässerung - ist derzeit davon auszugehen, dass erst zum 31. Mai 2023 ein Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht werden kann.
Zum Hintergrund: Jedes Jahr ist die Deadline zur Einreichung von Zuschussanträgen für den Straßenbau der 31. Mai. Eine Bewilligung erfolgt i.d.R. im darauffolgenden Jahr. Es werden Zuschüsse von 70 bis 90 Prozent gewährt. Erst danach kann die Maßnahme ausgeschrieben und mit der Vorbereitung und Umsetzung begonnen werden.
Sofern die Bewilligung in 2024 seitens des Zuschussgebers in Aussicht gestellt wird, kann 2025 mit der Baumaßnahme begonnen werden. Als erstes werden die Arbeiten zum Kanal- und Versorgungsleitungsbau ausgeführt, an die sich die Straßenbauarbeiten anschließen. Für diesen Zeitplan muss jedoch alles – Planung, Beschlüsse in den politischen Gremien und Ausschüssen und Grunderwerb – reibungslos laufen.
Bereits vor zehn Jahren wurde ein Entwurf für den Ausbau und einen neuen Straßenquerschnitt vorgelegt. Wegen fehlender investiver Haushaltsmittel in den Jahren 2011-2014 wurde das Projekt jedoch zurückgestellt. Zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in den Regularien und technischen Regelwerken, so dass eine Neuplanung angestoßen werden musste.
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