Volltext in Meldungen suchen
Print Zurück


23.09.2022 - Kreis Viersen


Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Regelungen

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung bestehen auch im Kreis Viersen bis zum 30. September 2022 weiter

Kreis Viersen.


Nachdem Bundesrat und Bundestag die aktuellen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes bis zum 30. September 2022 verlängert haben, hat auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 30. September 2022 inhaltlich unverändert verlängert.

Die derzeit geltenden Basisschutzmaßnahmen für die vulnerablen Personengruppen sowie die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten damit fort. 

Nach der Corona-Schutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen zunächst weiterhin:

  • Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt wie bisher erhalten.
     
  • Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
     
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
     
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
     
  • In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Das Schulministerium wird über die Regelungen für die Zeit nach den Anfang Oktober beginnenden Herbstferien separat informieren. Im Kita-Bereich gelten aufgrund der aktuell stabilen Lage zunächst bis auf Weiteres die Ende Juli beschlossenen Regelungen fort. Weitere Informationen dazu stehen auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums und auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendministeriums zur Verfügung.
 
Die Test- und Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne Änderungen verlängert. Auch künftig gilt, dass, wer positiv getestet ist, grundsätzlich zehn Tage in Isolation muss. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
 
Am 1. Oktober treten mit dem neuen § 28b des Bundesinfektionsschutzgesetzes dann deutliche Änderungen im Bundesrecht in Kraft. So gelten Masken- und Testpflichten in verschiedenen Bereichen künftig unmittelbar und bundesweit einheitlich kraft Gesetzes. Die Länder bekommen darüber hinaus weitergehende Regelungsmöglichkeiten. Eine Coronaschutzverordnung auf dieser neuen Rechtsgrundlage wird aktuell erarbeitet und rechtzeitig vor dem 1. Oktober veröffentlicht werden.

Mehr Informationen unter: www.kreis-viersen.de/corona




Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Facebook    Facebook



Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!

Hier können Sie sich anmelden:

Freigeschaltete Meldungen im System: 387.448

Sonntag, 10. Dezember 2023

Mein
Presse-Service

Jederzeit komfortabel und bequem Ihre Einstellungen ändern:

Sie sind noch kein Abonnent? presse-service.de ist offen für jeden Internetnutzer und das kostenfrei. Lassen Sie sich Meldungen aus Ihrer Nähe oder zu den Sie interessierenden Themenbereichen direkt zusenden. Werden Sie Abonnent bei presse-service.de

Jetzt abonnieren!

Mitglied
werden

Unsere Vorteile erleichtern IHRE Arbeit!

Erfahren Sie, wie einfach Sie mit presse-service.de Ihre Meldungen einem hoch qualifizierten Publikum zugänglich machen. Flexibel, kostengünstig und reichweitenstark. Der Presse-Service ist das ideale Werkzeug beim News- und Meldungsmanagement für Pressesprecher, Redakteure, Journalisten und alle die schnell und effizient Neuigkeiten mit einem Klick streuen möchten.

Detaillierte Informationen

Die
Fakten

  • Über 200.000 Meldungen pro Jahr
  • Über 400.000 Empfänger deutschlandweit
  • Über 17.000 exklusive Redaktionen in Fachverteilern
  • Über 600 registrierte Pressestellen
  • Versandstatistik 2017 > 49 Mio. Emails
  • NEU! 7.500 neue Fachredaktionen im Gesundheitswesen

Sprechen Sie uns an!

Die Redaktionsoberfläche steht online zur Verfügung, um dezentrales Arbeiten zu ermöglichen.

Kurzübersicht
der Funktionen

  • Zentrale Nachrichtenerfassung
  • Zeitgesteuerte Freischaltung
  • Meldungsarchive
  • Komfortable Medienverwaltung
  • Gruppenverwaltung
  • Exakte Versand- und Aufrufstatistiken
  • Eigene Adressverteiler
  • Akkreditierungsbereich für Abonnenten
  • Eigene Meldungsfilter
  • Schnittstellen zur eigenen Internetseite
  • Eigene RSS-Feeds
  • Schnittstellen zu Facebook, Twitter etc.