15.12.2022 - Stadt Hanau
Vorbereitungen für die Landrats-Wahl laufenAusgabe der Briefwahlunterlagen beginnt am 19. Dezember
Am 29. Januar 2023 findet die Wahl der Landrätin oder Landrates des Main-Kinzig-Kreises statt.
Wie gewohnt hat jeder vorab die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Beginn der Briefwahl ist sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltag. Das bedeutet, vom 19. Dezember 2022 an ist im städtischen Wahlbüro die Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen möglich.
Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Anträge können bereits vorab gestellt werden. Die Versendung erfolgt dann ab 19. Dezember 2022 per Post. Die Antragsfrist endet am Freitag, 27. Januar 2023, 13:00 Uhr; wegen der Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlbüro aber, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen.
Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss aber nicht abgewartet werden. Der Antrag kann auch vorher schriftlich im Wahlbüro (aber nicht telefonisch) oder per E-Mail gestellt werden. Bei einem Antrag müssen Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angeben werden. Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen.
Der Antrag kann auch persönlich gestellt und die Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Im Rathaus besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Die Öffnungszeiten im Rathaus sind wie folgt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Mittwoch von 8 bis 16:30 Uhr.
Alle Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr, dort eingeworfen werden, werden bei der Auszählung berücksichtigt.
Alle Fragen rund um die Landratswahl 2023 beantwortet das Team des Wahlbüros auch telefonisch unter 06181/67660-2070.
Pressekontakt: Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
Kontaktdaten:
Stadt Hanau
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Am Markt 14-18
63450 Hanau
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