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25.05.2023 - Stadt Wertheim


Außengastronomie bis 23 Uhr möglich

Gemeinderat beschließt Änderung der Sperrzeit

Wertheim.


Gastronomen in Wertheim können ihre Gäste im Außenbereich bis 23 Uhr bewirten, also eine Stunde länger als bisher. Die entsprechende Änderung der Sperrzeitregelung hat am Montag der Gemeinderat beschlossen. Der Beschluss geht auf einen Antrag der Fraktion Bürgerliste Wertheim zurück.

Die Sperrstunde um 22 Uhr sei nicht mehr zeitgemäß, hatte die Fraktion argumentiert. Das sah die Stadtverwaltung auch so, sie bezog aber auch das Ruhebedürfnis der Anwohner in ihre Abwägung ein. Ergebnis ist ein Kompromissvorschlag, der schon bei der Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen einstimmig für gut befunden worden war.

Danach dürfen Gastronomen zwar künftig bis 23 Uhr ausschenken, aber die Nachtruhe ab 22 Uhr muss eingehalten werden. „Darauf legt die Verwaltung allergrößten Wert,“ betonte der Leiter des Ordnungsamts, Volker Mohr. Es dürfe auch nicht sein, dass Gäste noch kurz vor 23 Uhr Getränke bestellen und dann länger draußen sitzen bleiben. Diese Regelungen erlässt die Verwaltung mit einer Auflage zur Gaststättenerlaubnis. Sollte dagegen verstoßen werden, so kündigte Volker Mohr an, müsse man die „rote Karte“ ziehen und die erlaubte Verlängerung der Sperrzeit für den einzelnen Betrieb zurücknehmen.

Die neue Regelung gilt für ganz Wertheim, wird aber vor allem die Innenstadt betreffen. Hier gibt es nach den Zahlen des Ordnungsamts etwa 30 Gastronomiebetriebe mit Außenbewirtschaftung. Wieviele die Verlängerung der Sperrzeit nutzen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Die Verwaltung will die neue Praxis während der Sommersaison beobachten und die Erfahrungen auswerten.




Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Wertheim
- Kommunikation und Öffentlichkeit -
97877 Wertheim

Tel.: 09342/301-300 oder -301
Fax.: 09342/301-503

E-Mail: pressestelle@wertheim.de [stadtverwaltung@wertheim.de]


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