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15.11.2023 - Kreis Soest


Zulassungen nach und nach wieder möglich

Allerdings mit auswärtigen Kennzeichen – Priorisierung

Kreis Soest (kso.2023.11.15.376.-rn). Die Kreisverwaltung bietet ab sofort nach und nach Alternativen für die Anmeldung von Kfz aus dem Kreis Soest an. Möglich wird das durch eine Zusammenarbeit mit den Kreisen Steinfurt und Minden-Lübbecke. Da dort die gleiche Software wie in den hiesigen Zulassungsstellen verwendet wird, ist die zeitnahe Umsetzung möglich. Allerdings werden die Kfz aus dem Kreis Soest mit den Kennzeichen „BF“ bzw. „MI“ zugelassen. Zurzeit sind SO- und LP-Kennzeichen und Wunschkennzeichen nicht möglich.


Grundsätzlich schafft ein Erlass des NRW-Verkehrsministeriums, der Ausnahmen für die Zuständigkeit in Sachen Kfz-Zulassung zulässt, die rechtliche Grundlage für das jetzt entwickelte Verfahren. Die Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt öffnen ab Donnerstag, 16. November, montags bis freitags wieder von 10 bis 12 Uhr für Privatkunden. Täglich fahren dann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Steinfurt und Minden, um die Geschäfte dort an zur Verfügung gestellten Arbeitsplätzen zu erledigen. Die Kundinnen und Kunden werden telefonisch informiert, wann sie nach Erledigung die Unterlagen in den Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt entgegennehmen können. Nicht möglich ist es, als Kreis-Soest-Bürger selbst in Steinfurt oder Minden vorstellig zu werden. „Wir sind sehr dankbar, dass die angefragten Kreisverwaltungen Amtshilfe leisten und wir nun eine Umgehungslösung anbieten können, bis unsere Fachverfahren auch wieder vor Ort funktionieren“, betont Landrätin Eva Irrgang. Natürlich bestehe die Möglichkeit, die Kfz wieder umzumelden und mit einem Kennzeichen „SO“ oder „LP“ auszustatten, sobald die Auswirkungen der Cyber-Attacke für die hiesigen Zulassungsstellen behoben worden sind. Das sei allerdings keine Pflicht.

Die Abarbeitung der bisher liegen gebliebenen Zulassungsgeschäfte bzw. von Ummeldungen erfolgt in der Anfangszeit auf der Grundlage einer Priorisierung: 1. Kritische Infrastruktur (z. B. Rettungsdienst, Krankentransport, THW, Pflegedienste etc.); 2. Gewerbe (Speditionen, Busunternehmen, Lkw-Unternehmen, Taxis); 3. Nutzung zu beruflichen Erfordernissen (Vorlage Bescheinigung notwendig); 4. Prämienzulassungen (Vorlage Bescheinigung notwendig). „Wir bitten um Verständnis, dass zur Anfangszeit noch nicht alles möglich ist“, so Katja Rocholl, Abteilungsleiterin Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse. „Mit den Autohäusern und Zulassungsdiensten im Kreisgebiet nehmen wir Kontakt auf, um nach individuellen Lösungen zu suchen.“ Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass abgelaufene Fahrzeugscheinhefte für rote Dauerkennzeichen kurzfristig vor Ort verlängert werden können.

Wer zur Zulassungsstelle kommt, muss beachten:

  • Gültigen Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung zur Nachvollziehbarkeit der Adressdaten vorlegen. Eine große Unterstützung wäre, wenn bereits eine Kopie mitgebracht würde.
  • Unvollständige Unterlagen können nicht entgegengenommen werden. Bitte sich im Vorfeld über die erforderlichen Unterlagen (minden-luebbecke.de und www.kreis-steinfurt.de) informieren.
  • Möglichst ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer vorlegen.
  • Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich mittels EC-Kartenzahlung.

Die Prägung des zugeteilten Kennzeichens erfolgt im Rahmen der Abholung in den Schilderwerkstätten vor Ort in Soest und Lippstadt.

Die Kunden werden nach Erledigung telefonisch informiert und können die Unterlagen in den Zulassungsstellen Lippstadt und Soest abholen. Sofern sich an den Abläufen etwas ändert, informiert der Kreis schnellstmöglich auf der Not-Homepage unter der Adresse www.kreis-soest.de. In den nächsten Tagen werden dort nach und nach weitere Informationen eingestellt.

Wenn absehbar ist, dass der Kreis Soest wieder vor Ort mit dem eigenen Kennzeichenstamm SO und LP Fahrzeuge zulassen kann, wird über Möglichkeiten zur Rückführung in den Kennzeichenbestand des Kreises Soest informiert.

Für Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten (zunächst sind laut Erlass nur die Verlängerung von Fahrerlaubnissen sowie die Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen und Fahrerkarten möglich) kann NRW-weit auf Kreise zurückgegriffen werden. Auch hier gilt eine Priorisierung für die Erledigung der Kundenanliegen, die teilweise durch das Ministerium im bereits erwähnten Erlass geregelt worden ist: 1. Gewerblicher Verkehr; 2. Beruf/ Ausbildung; 3. Kritische Infrastruktur (z. B. Rettungsdienst). Weitere Informationen folgen.



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Pressekontakt: Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200

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E-Mail pressestelle@kreis-soest.de
Internet www.kreis-soest.de


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Zulassungsstellen öffnen wieder
© Birgit Kalle/ Kreis Soest - Die Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt – hier die Zulassungsstelle Soest – öffnen ab Donnerstag, 16. November, montags bis freitags wieder von 10 bis 12 Uhr für Privatkunden. Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest Die Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt – hier die Zulassungsstelle Soest – öffnen ab Donnerstag, 16. November, montags bis freitags wieder von 10 bis 12 Uhr für Privatkunden. Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest

© Birgit Kalle/ Kreis Soest

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