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21.11.2023 - Stadt Münster


Stadt weist weitere Parkzonen für Elektro-Tretroller aus

Digitales Parkkonzept in Münster hat sich bewährt / Weniger Behinderungen auf Gehwegen durch Verbotszonen


Münster (SMS) Das im April innerhalb des Promenadenrings sowie an der Weseler Straße eingeführte großflächige Parkverbot für Elektro-Tretroller, das mit klar begrenzten Parkzonen einhergeht, wird ausgeweitet. Um Behinderungen durch rücksichtslos abgestellte Roller zu reduzieren, kann in den regulierten Gebieten die Fahrt mit einem Leih-Fahrzeug nur noch in den festgelegten Parkzonen beendet werden. Die Verbots- und Parkzonen sind in den Apps der Anbieter erkennbar.

„Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass sich das Konzept bewährt hat“, sagt Ordnungsamtsleiter Norbert Vechtel. „In der Innenstadt werden nur noch vereinzelt E-Tretroller außerhalb der Parkzonen festgestellt. Dies ist dann häufig auf technische Probleme wie defekte Fahrzeuge, leere Akkus oder Probleme bei der GPS-Lokalisierung zurückzuführen.“ 

Ausweitung entlang der Hauptverkehrsachsen

Nach der Erprobungsphase wird das Konzept daher schrittweise auf weitere Bereiche der Stadt ausgeweitet. Um den Bedarf für Parkzonen zu ermitteln, werden die Nutzungsdaten der auch E-Scooter genannten Fahrzeuge ausgewertet. In einem ersten Schritt wurden in den vergangenen Wochen zunächst der Ring sowie die Hauptstraßen bis zu diesem in das Parkkonzept integriert.

In einem nächsten Schritt sollen die Hauptverkehrsachsen, teilweise bis in die Vororte, hinzukommen. Der Fokus liegt zunächst auf diesen Straßen, da hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht und behindernd stehende E-Tretroller schnell zu größeren Verkehrsproblemen führen können. Insbesondere an engen Stellen können E-Tretroller, die den Gehweg blockieren, zur Gefahr werden, da die Fußgängerinnen und Fußgänger gezwungen sind, auf die viel befahrenen Radwege auszuweichen. 

Dynamisches Parkzonenkonzept

Ziel ist es, das Konzept auf alle für den E-Tretrollerverleih verkehrsrelevanten Bereiche im Stadtgebiet auszuweiten.  „Aufgrund des digitalen Formats des Parkzonenkonzepts können wir sehr dynamisch auf verschiedene Situationen, Beschwerden und Anregungen reagieren“, nennt Vechtel die Vorteile der in Münster gefundenen Regelung. So können Flächen jederzeit hinzugefügt, geändert oder gelöscht werden. Der aktuelle Stand der Verbots- und Parkzonen ist online auf einer Karte abrufbar: geo.stadt-muenster.de/sperrzonen_emobility

Hintergrund

Die ausgewiesenen Bereiche gelten für den Verleih im sogenannten „Free-Floating-System“. In Münster bieten derzeit drei Unternehmen (Tier, Bolt, Voi) solch einen Verleih von E-Tretrollern an. Auch Leih-E-Bikes der benannten Unternehmen sowie die Tretroller und Mietfahrräder der Firma Tretty sind von der Regelung betroffen. Die Anbieter müssen die von der Stadt vorgegebenen Flächen in ihre Software übernehmen und ihre Kundschaft informieren.

Bild: In weiten Teilen der Innenstadt können E-Tretroller nur in ausgewiesenen Parkzonen wie hier am Bült abgestellt werden. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.




Kontaktdaten:

Stadt Münster - Amt für Kommunikation

Tel.: 0251 / 492 1301
Fax: 0251 / 492 7712
www.muenster.de/stadt/medien
kommunikation@stadt-muenster.de

Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt:

Parkzonen für E-Tretroller
© Stadt Münster - Bild: In weiten Teilen der Innenstadt können E-Tretroller nur in ausgewiesenen Parkzonen wie hier am Bült abgestellt werden. Bild: In weiten Teilen der Innenstadt können E-Tretroller nur in ausgewiesenen Parkzonen wie hier am Bült abgestellt werden.

© Stadt Münster

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