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06.12.2023 - Stadt Gronau


Kinderreisepässe werden abgeschafft

Der Bundestag hat im Juli 2023 die Abschaffung der Kinderreisepässe beschlossen. Der Bundesrat hat der Änderung im Passrecht zugestimmt. Ab Januar 2024 werden somit keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe erhalten aber bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.


Konnte man in der Vergangenheit noch wählen, ob für Kinder jeden Alters (auch Säuglinge und Kleinstkinder) ein Kinderreisepass oder ein reguläres elektronisches Reisedokument beantragt wird, ist ab Januar ausschließlich die Beantragung von regulären elektronischen Reisedokumenten mit einer Gültigkeit von sechs Jahren möglich. Das betrifft sowohl den Reisepass für weltweite Reisen, als auch den Personalausweis für Reisen im Schengen-Raum. Da Anträge auf reguläre elektronische Dokumente von der Verwaltung zum Herstelle, der Bundesdruckerei GmbH, weitergeleitet werden müssen, sollten die Antragsteller eine Produktionszeit von derzeit zwei bis sechs Wochen berücksichtigen. Sollte die reguläre Produktionszeit vor Reisebeginn nicht mehr abgewartet werden können, besteht die Möglichkeit, den Pass im Expressbestellverfahren zu beantragen. Der Pass wird in diesem Fall am darauffolgenden dritten Werktag zur Behörde geliefert, sofern er bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH bestellt wurde. Für Personalausweise besteht eine solche Express-Bestellmöglichkeit nicht. „In begründeten Einzelfällen“ kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bzw. Personalausweises in Betracht, welche in der Regel sofort ausgestellt werden können.

Der Rathaus-Service der Stadt Gronau weist darauf hin, dass bereits zu den Weihnachtsferien 2023/2024 die Ausstellung von neuen Dokumenten erforderlich sein kann, wenn die Reise beispielsweise über den 31.12.2023 hinausgeht. Kinderreisepässe können nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt werden und auch nur, solange die Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Gronau bereits jetzt darauf hin, dass die gesamte Stadtverwaltung zwischen den Feiertagen vom 23.12.2023 – 01.01.2024 geschlossen ist. Sollte bereits jetzt oder in Kürze ein reguläres elektronisches Dokument für Kinder benötigt werden, ist daher eine zeitnahe Antragstellung erforderlich. Alle Informationen zu den Dokumenten und auch eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Gronau eingesehen werden. www.gronau.de




Kontaktdaten:

Stadt Gronau
Büro des Bürgermeisters
Jöbkesweg 19 - 48599 Gronau

Pressesprecherin: Gabi Könemann
g.koenemann@gronau.de
02562 12-290



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