08.12.2023 - Kreis Borken
Mehrwegverpackungen als Alternative zum „Einweg“ Kreis Borken bittet Handel und Gastronomie um Beachtung der Angebotspflicht – Ziel: Abfallvermeidung
Kreis Borken.
Um die Menge der Abfälle aus Einwegverpackungen zu verringern, besteht seit Anfang 2023 bundesweit für Betriebe und Unternehmen die Verpflichtung, bei gewerbsmäßiger Abgabe von Getränken und fertigen Speisen zum Endverbrauch alternativ auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Darauf weist der Kreis Borken jetzt noch einmal hin. Von dieser Regelung sind insbesondere Restaurants, Bistros, Kantinen, Caterer, Cafés, Supermärkte, Tankstellen, Imbiss-Stände, Mensen, „heiße Theken“, Kinos und sonstige Veranstaltungsstätten sowie Lieferdienste betroffen.
Sie haben dabei insbesondere folgende Vorgaben zu beachten:
- Bei Lebensmitteln sind Einwegverpackungen gemeint, die mindestens zu einem geringen Anteil aus Kunststoff bestehen. Bei den Einwegverpackungen für Getränke gilt die Mehrwegangebotspflicht für sämtliche Verpackungen (mit Kunststoff und ohne Kunststoff).
- Die betroffenen Betriebe und Unternehmen dürfen das Produkt zusammen mit der Mehrwegverpackung nicht teurer und / oder zu schlechteren Bedingungen anbieten als das gleiche Produkt zusammen mit der Einwegverpackung. Ein angemessenes Pfand als Anreiz für die Rückgabe der Mehrwegverpackung darf hierbei genommen werden. Es darf jedoch beispielsweise keinen Rabatt und / oder kein Bonussystem ausschließlich für die Einwegverpackung geben.
- Die Kundschaft soll durch deutlich sichtbare Informationstafeln oder -schilder auf das Angebot hingewiesen werden. Sie kann die Mehrwegverpackung dort zurückgeben, wo sie diese erworben hat. Gleichzeitig haben die betroffenen Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis zusätzlich der Kundschaft anzubieten, die Waren in von ihr jeweils zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abzufüllen.
Eine Erleichterung gilt für Betriebe, die weniger als sechs Beschäftigte haben und deren Verkaufsfläche 80 m² nicht überschreitet, sowie für Betriebe, die Waren durch Verkaufsautomaten vertreiben: Diese können anstelle von Mehrwegverpackungen anbieten, die Waren in kundeneigene Mehrwegbehältnisse abzufüllen.
Eine Übersicht über die Regelungen der Mehrwegangebotspflicht finden Sie im Internet unter www.kreis-borken.de/mehrweg. Weitere Auskünfte gibt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Borken unter der E-Mail-Adresse info-umwelt@kreis-borken.de.
Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424
Kontaktdaten:
Herausgeber: Kreis Borken
Pressestelle
Burloer Straße 93
46325 Borken
Telefon: (0 28 61) 681-2424 / -2427
E-Mail:
pressestelle@kreis-borken.de
Dieser Meldung sind folgende Medien beigefügt: