03.02.2026 - Landkreis Leer
Landkreis Leer informiert über Regelungen zum Strauchschnitt
Gehölze und Sträucher stellen insbesondere im Frühjahr einen wichtigen Lebensraum für wildlebende Tiere dar. Sie suchen Schutz in Hecken etc. und ziehen ihre Jungen auf. Daher gilt schon länger das Gesetz, dass ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02 bzw. 29.02. eines jeden Jahres erlaubt ist. Somit ist auch dieses Jahr ab dem 01. März ein Gehölz- und Strauchschnitt grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, ist zulässig.
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