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22.03.2024 - Kreis Soest


Kreistag hat entschieden

Kennzeichenwechsel zurück auf SO oder LP ab 1. April ohne Verwaltungsgebühr

Kreis Soest (kso.2024.03.22.112.bika). Im Straßenbild zeigt sich eine der offensichtlichsten Folgen des Cyberangriffs: Autos mit dem Kennzeichen „BF-SO…“ sind inzwischen zu Tausenden unterwegs. Dank der Amtshilfe des Kreises Steinfurt und anderer Kreise konnten Halter aus dem Kreis Soest seit November ihre Fahrzeuge mit dem Ortskennzeichen BF, aber auch beispielsweise MI, BE oder auch weiteren zulassen. Wer jetzt auf SO oder LP zurückwechseln möchte, zahlt ab dem 1. April keine Verwaltungsgebühr. Das hat der Kreistag entschieden.


Das Auto-Kennzeichen ist häufig Ausdruck der Heimatverbundenheit und manchmal auch der Persönlichkeit des Halters. Doch seit dem Cyberangriff auf den Dienstleister Südwestfalen IT konnten besondere Wünsche fürs Nummernschild nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zugriff auf den heimischen Kennzeichenbestand war nicht möglich. Anfang des Jahres gab es Fortschritte: Seit Januar können wieder Fahrzeuge mit SO- und LP-Serienkennzeichen angemeldet werden. 

Alle, die ihr Fahrzeug zwischen 30.10.23 und 29.01.2024 außerhalb des Kreisgebietes zugelassen haben und jetzt einen Kennzeichenwechsel zurück auf SO oder LP vornehmen wollen, können dies ab dem 1. April  2024 tun, ohne dass dafür die reine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,10 Euro fällig wird. Mehrheitlich hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21. März für den Gebührenverzicht gestimmt. Ausgenommen von dem Verzicht sind die dem Kraftfahrtbundesamt zu erstattenden Gebühren und die Sachkosten für das Material in Höhe von maximal 22,50 Euro.

Wichtig zu wissen: Eine Anmeldung mit neuen Wunschkennzeichen ist aktuell noch nicht möglich. Eine eingeschränkte Kennzeichenwahl ist nur in zwei Fällen möglich: Wer zwischen dem 30. Oktober 2023 und dem 29. Januar 2024 ein Fahrzeug bei einer auswärtigen Zulassungsstelle abgemeldet hat, kann dieses Kennzeichen erneut erhalten. Wer zum Zeitpunkt des Cyberangriffs, also am 30. Oktober, eine gültige Kennzeichenreservierung hatte, kann das Kennzeichen erhalten, wenn der Zulassungsstelle ein Nachweis über die Reservierung vorgelegt wird.

Wann Wunschkennzeichen verfügbar sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sobald Wunschkennzeichen wieder möglich sind, wird der Kreis dieses vermelden!

Eine Gebührenbefreiung für die Umkennzeichnung von einem auswärtigen Kennzeichen auf SO- oder LP-Kennzeichen ist nur einmalig pro Fahrzeug möglich. Die Zeit zur Umkennzeichnung drängt nicht: Die Gebührenbefreiung gilt für Ummeldungen bis zum 31. März 2025. Termine in den Zulassungsstellen Soest und Lippstadt können auf www.kreis-soest.de vereinbart werden.

 



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Pressekontakt: Pressestelle, Birgit Kalle, Telefon 02921/302546

Kontaktdaten:
Kreis Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressereferentin
Birgit Kalle (V.i.S.d.P.)
Hoher Weg 1-3
D-59494 Soest
Telefon +49 (02921) 303200
E-Mail pressestelle@kreis-soest.de
Internet www.kreis-soest.de


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Kennzeichenwechsel
© Judith Wedderwille/ Kreis Soest - Alle, die ihr Fahrzeug zwischen 30.10.23 und 29.01.2024 außerhalb des Kreisgebietes zugelassen haben und jetzt einen Kennzeichenwechsel zurück auf SO oder LP vornehmen wollen, können dies ab dem 1. April  2024 tun, ohne dass dafür die reine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,10 Euro fällig wird. Das hat der Kreistag entschieden. Foto (Archiv): Judith Wedderwille/ Kreis Soest Alle, die ihr Fahrzeug zwischen 30.10.23 und 29.01.2024 außerhalb des Kreisgebietes zugelassen haben und jetzt einen Kennzeichenwechsel zurück auf SO oder LP vornehmen wollen, können dies ab dem 1. April 2024 tun, ohne dass dafür die reine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,10 Euro fällig wird. Das hat der Kreistag entschieden. Foto (Archiv): Judith Wedderwille/ Kreis Soest

© Judith Wedderwille/ Kreis Soest

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