22.03.2024 - Kreis Soest
Kreistag verabschiedet Etat 2024Ausgleichsrücklage schrumpft bis 2027 auf 5 Millionen Euro
Kreis Soest (kso.2024.03.22.113.kw/bika). Der Soester Kreistag hat am Donnerstag, 21. März, den Haushalt für das Jahr 2024 mit einem Gesamtvolumen von 578,3 Millionen Euro verabschiedet. Für das Zahlenwerk stimmten CDU und SPD. Gegen das Zahlenwerk votierten Bündnis 90/Die Grünen, FDP, BG, Die Linke/Die SO! und die AfD. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Haushaltsreden der Fraktionen.
Damit kann die Kreisverwaltung mit einem Etat in Höhe von 578,3 Millionen Euro planen. Bis die Bezirksregierung Arnsberg grünes Licht gibt und den Haushalt genehmigt, befindet sich der Kreis in der so genannten vorläufigen Haushaltsführung. Das Zahlenwerk weist Erträge von 568,3 Millionen Euro (2023: 546,2 Mio. Euro) sowie Aufwendungen von 578,3 Millionen Euro (2023: 550,4 Mio. Euro) auf, der Etat ist damit mit einem Defizit von 10,0 Millionen Euro geplant.
Der Kreis nutzt dabei erneut einen Kniff, um die 14 Städte und Gemeinden größtmöglich zu entlasten: Er deckt das Defizit aus der Ausgleichsrücklage. Dieser Teil des Eigenkapitals darf als finanzieller Puffer eingesetzt werden, um flexibler wirtschaften zu können. Doch dieser Spielraum ist endlich: Bis Ende 2027 wird die Ausgleichsrücklage auf einen Restbetrag von 5,0 Millionen Euro schrumpfen.
Der Zahlbetrag der Kreisumlage steigt von 185,9 Millionen (2023) auf 201,8 Millionen Euro (2024), und der Hebesatz erhöht sich von 34,98 (2023) auf 36,50 Prozent (2024). Der Zahlbetrag der Jugendamtsumlage, den die elf Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts entrichten müssen, steigt von 66,3 Millionen Euro (2023: Hebesatz 25,55 Prozent) auf 76,4 Millionen Euro (2024: Hebesatz 27,74 Prozent).
Die Gründe für die erhöhten Ausgaben liegen auf der Hand und sind weder durch den Kreis noch von den Städten und Gemeinden zu verantworten: In der Hauptsache sind die öffentlichen Haushalte aktuell durch sich weiter verschlechternde Rahmenbedingungen wie wachsende gesellschaftliche Ansprüche, hohe Inflation, Tarif- und Besoldungserhöhungen, Aufgabenzuwächse und steigende Flüchtlingszahlen geprägt.
Finanziert wird aus dem Kreishaushalt unter anderem auch eine Vielzahl an Sozialleistungen. So sind 2024 über alles gerechnet rund 133,9 Millionen zur Unterstützung von Menschen eingeplant, die ihr Leben nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren können.
Der Kreis nimmt auch einmal mehr Geld in die Hand, um die Region als Lebensraum ebenso wie als Wirtschafts- und Bildungsstandort attraktiv zu halten. Neben 7,4 Millionen Euro mit einem Eigenmittelbedarf von 2,9 Millionen Euro zur Unterhaltung und damit Werterhaltung vorhandener Straßen und Radwege wird auch in das Thema Bildung investiert: Allein rund 13,0 Millionen Euro sind für den Erweiterungsbau und die Sanierung von Schulgebäuden verplant. Konkret wird das Geld für die Sanierung des Schulgebäudes für die Lindenschule in Erwitte sowie den Erweiterungsbau der Don-Bosco-Schule in Lippstadt benötigt. Hiermit wird auf weiter steigende Schülerzahlen und den zukünftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung reagiert. Weitere Mittel fließen in die Sanierung der Sporthalle am Lippe-Berufskolleg in Lippstadt.
Hintergrund: Haushalt und Kreisumlage
Der Kreis Soest braucht Geld, um seine Pflichtaufgaben und seine freiwilligen Aufgaben erfüllen zu können. Wieviel Haushaltsmittel benötigt werden, wird jährlich neu ermittelt und in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan festgeschrieben. In diesem Plan werden die jährlichen Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplan) aufgeführt. Die größten Posten im Haushaltsplan sind Soziales, Jugend und die vom Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu leistende Landschaftsverbandsumlage.
Weil die Kreise in Nordrhein-Westfalen keine eigenen Steuern erheben, erhalten sie Schlüsselzuweisungen vom Land Nordrhein-Westfalen. Weitere Einnahmen werden zum Beispiel durch Verwaltungsgebühren, Leistungsentgelte und Kostenerstattungen erzielt. Dieses Geld reicht jedoch nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Deshalb legen die Kreise ihre nicht gedeckten Bedarfe auf die Städte und Gemeinden in Form der Kreisumlage um. Wie hoch die Kreisumlage ausfällt, richtet sich nach der Steuerkraft (hauptsächlich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer) der kreisangehörigen Städte sowie den im laufenden Jahr vom Land fließenden Schlüsselzuweisungen an die Städte.
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